Der Ministerrat hat am 20. Juni den Vorentwurf des Steurreformgesetzes zur Verbesserung der Unternehmenswettbewerbfähigkeit angenommen, dessen Auswirkungen sowohl Selbstständige als auch Unternehmen betreffen wird.
Körperschaftssteuer (IS)
Um den effektiven Steuersatz an den nominalen Steuersatz anzugleichen, wird der allgemeine Steuersatz in 2015 von 30% auf 28% gesenkt, und in 2016 auf 25% (Normalsteuersatz von KMUs) mit dem dauraus resultierenden Vorteil für Unternehmen. Andererseits wird die Anzahl von Steuervergünstigungen verringert, ausser die von I + D + i.
Dazu werden neue Massnahmen eingeführt, durch die für die KMUs folgendes geschaffen wird:
- Eine Nivelationsreserve, oder Reserve für Verluste innerhalb der nächsten fünf Steuerjahre, mit einem maximalen Betrag von 1 Millionen Euro und einem Abzug von 10% der Bemessungsgrundlage. Die Besteuerung von KMUs, für die eine solche Reserve geschaffen würde, beläuft sich auf 22,5% anstatt 25%.
- Eine Kapitalisationsreserve, für die bis zu 10% der Gewinne eines Unternehmens aus verwendet werden können mit dem Ziel, den Verschuldungsgrad zu verringern und die Autofinanzierungsfähigkeit zu verbessern. In diesem Fall werden auch 10% von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
Der Steuersatz für KMUs, die eine von diesen Reserven schaffen, wird auf 20,25% verringert. Ziel dieser Massnahme ist weniger den Steuervorteil, als vielmehr die effiziente Verwaltung von Unternehmenfinanzmitteln.
Für neugegründete Unternehmen beläuft sich der Steuersatz auf 15% für die ersten 300.000 Euro, und der restliche Steuersatz auf 20% im ersten Geschäftsjahr. Diese Massnahme wird sich bis zum zweiten Geschäftsjahr verlängern.
Einkommenssteuer (IRPF)
Die Besteuerung von Selbstständigen wird von 19% auf 21% verringert. Einkommen unter 12.000€ werden ab Juli 2014 mit einem Steuersatz von 15% besteuert.
Darüber hinaus wird die Verringerung von 5% für schwierig zu belegenden Kosten durch eine Höchstgenze von 2.000 Euros ersetzt. Obwohl die Senkung der Steuersätze Selbständige begünstigt, hängt die Änderung von schwierig zu belegenden Kosten von dem Einkommensniveau des Selbständigen ab.
Sonstiges
Es ist anzumerken, dass diese Module sich auf die Sektoren begrenzen, die direkt an Kunden verkaufen (Hotels und Restaurants, Landwirte und Tierhalter, etc.).
Das Territorialprinzip der MwSt ändert sich auch im Bereich E-Commerce (elektronische Dienstleistung, Telekommunikationen, Radio und Fernsehen). Die Besteuerung findet dort statt, wo sich der Kunde befindet und nicht dort, wo das Unternehmen ansässig ist.
Ausserdem wird die Steuerverwaltungsbehörde eine Forderungsliste mit Schulden über eine Million Euro schaffen und veröffentlichen.
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