Der Rechtsrahmen für Verbraucherkreditverträge in Spanien

Allgemeine Regelung: Verbraucherschutzgesetz

Das spanische Recht gewährt Verbrauchern und Nutzern einen erweiterten Schutz, um das Ungleichgewicht der Beziehung zwischen Verbraucher und Unternehmen auszugleichen. Das Verbraucherschutzgesetz stellt das wichtigste Gesetz über Verbraucherschutz dar, und bezieht sich auf die in der EU-Verordnung über gerichtliche Verfügungen zum Schutz von Verbrauchern erwähnten Personen. Dieses Gesetz betrifft die Beziehungen und Verträge, die zwischen Verbrauchern und Geschäftsleuten oder Unternehmen eingegangen werden. Jedoch gibt es auch einige spezielle Gesetze und Verordnungen über Verbraucherschutz für besondere Sektoren oder Tätigkeiten. Zahlreiche spanische Gesetze und Verordnungen sind aufgrund der Implementierung von EU-Richtlinien ergangen.

Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften

Der Staat und die Autonomen Gemeinschaften teilen sich die Gesetzesgebungsbefugnisse, weshalb die meisten der Autonomen Gemeinschaften ebenfalls Gesetze und Verordnungen über Verbraucherschutz erlassen haben, die in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet anwendbar sind. Daher ergänzen die Autonomen Gemeinschaften im Privatrecht den Rechtsrahmen des spanischen Staates, welcher hauptsächlich aus dem Verbraucherschutzgesetz besteht, und führen im öffentlichen Recht die Verbraucherschutzverordnungen aus, indem sie Verstöße kontrollieren und sanktionieren.

Verordnungen der Autonomen Gemeinschaften beinhalten, under anderem, die Folgenden:

  • Gesetz 13/2003 vom 17. Dezember 2003 über die Verteidigung und den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Andalusien;
  • Gesetz 16/2006 vom 28. Dezember 2006 über die Verteidigung und den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Aragón;
  • Gesetz 3/2003 vom 12. Februar 2003 über das Verbraucher- und Nutzerstatut der Autonomen Gemeinschaft der Kanarien und;
  • Gesetz 1/2011 vom 22. März 2003 über das Verbraucherstatut der Autonomen Gemeinde von Valencia.

Definition von Verbraucher und Nutzer

Ein Verbraucher oder Nutzer ist eine natürliche oder juristische Person, die weder einer wirtschaftlichen noch beruflichen Tätigkeit nachgeht. Umgekehrt sieht das Gesetz vor, dass ein Unternehmen oder ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person ist, welche ihrer Tätigkeit im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Geschäfts oder Berufs nachgeht.

Grundlegende Rechte von Verbrauchern und Nutzern

Im Folgenden werden die grundlegenden Rechte von Verbrauchern und Nutzern dargestellt:

  • Schutz gegen Risiken, die Gesundheit oder Sicherheit beeinträchtigen würden;
  • Schutz der legitimen wirtschaftlichen oder sozialen Rechte, insbesondere gegen unfaire Geschäftspraktiken und die Einführung von wucherischen Vertragsbestimmungen;
  • Schadensersatz und die Behebung der erlittenen Schäden;
  • das Recht auf wahrheitsgetreue Auskunft über verschiedene Güter und Dienstleistungen und auf Aufklärung und Offenlegung, um angemessenen Nutzen, Verbrauch oder Befriedigung zu gewährleisten;
  • das Recht auf Gehör durch Beratungsgespräche und auf Mitwirkung im Ausarbeitungsverfahren der allgemeinen, auf Verbraucher anwendbaren Regeln der rechtsfähigen Vereinigungen, Gruppen, Federationen, oder Konfederationen von Verbrauchern und Nutzern; und,
  • Schutz dieser Rechte durch wirksame Verfahren, besonders bei Unterlegenheit, Unterordnung, und fehlender Verteidigung gegenüber dem Unternehmen oder Unternehmer.

Alberto Álvarez

Weitere Artikel zum Thema Verbraucherkredite in Spanien

Die Gewährung von Verbraucherkrediten in Spanien

Die nicht im Gesetz über Verbraucherkreditverträge erwähnten Verträge in Spanien

Das vorvertragliche Verfahren bei Verbraucherkreditverträgen in Spanien

Rechte und Pflichten im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen

Anmerkungen zu Vebraucherkreditverträgen in Spanien

Wenn Sie weitere Informationen benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

Verwandte Artikel