Der Tarifvertrag, welcher Gegenstand des sogenannten Título III del Estatuto de los Trabajadores: De la negociación colectiva y de los convenios colectivos, dem dritten Titel des spanischen Arbeitnehmergesetzes über die gemeinschafliche Verhandlung und Tarifverträge ist, ist angesichts seines Verhandlungscharakters ein Mittel zur Regulierung der Verpflichtungen und Arbeitsrechte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Artikel 82 des zitierten Gesetzes ergänzt, dass der Tarifvertrag den Ausdruck der Vereinbarung frei wie von ihnen beschlossen darstellt.
Ziele des Tarifvertrages
Das Ziel des Tarifvertrages ist es, sowohl die Arbeitsbedingungen und die Produktivität, als auch die Verpflichtungen beider Seiten zu regulieren um einen beruflichen Konsens zu erreichen. Ein Tarifvertrag könnte beispielsweise Bestimmungen bezüglich des Mindestlohns, der Arbeitszeiten, der Aufteilung der Arbeitszeiten oder Mittel zur Vereinbarung von Berufs- und Familienleben beinhalten. Der Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des ausgehandelten Geltungszeitraumes des entsprechend Vertrages. Dieser verlängert sich automatisch jährlich, sofern es zu keinen Beschwerden der Parteien gekommen ist. Der Tarifvertrag kann von den Parteien über ihre Repräsentanten modifiziert werden.
Arten und Inhalte der Tarifverträge
Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen:
Sektorspezifische Tarifverträge
Sektorspezifische Tarifverträge gehören zu einem wirtschaftlichen Sektor oder konkreten Geschäftsbereich und können Anwendung auf nationaler Ebene oder im Rahmen der Autonomen Gemeinschaft finden.
Tarifverträge von Firmen und Gesellschafen
Tarifverträge von Firmen und Gesellschaften erfüllen die Anforderungen der Organisation oder Produktivität.
Verhandlungsgremium für den spanischen Tarifvertrag
Die Art der Personen oder Körperschaften, welche zur Aushandlung und zum Abschluss von Vereinbarungen legitmiert sind, hängen vom Charakter der Vereinbarung ab, wie es in Artikel 87 des spanischen Arbeitnehmergesetzes bestimmt ist. Es müssen stets Vertreter seitens der Arbeitnehmer und seitens der Arbeitgeber vorhanden sein.
Folglich gilt:
- Im Rahmen eines Tarifvertrags eines Unternehmens oder einer Gesellschaft können die Arbeitnehmer durch den Betriebsrat, die Delegierten des Personals oder die Gewerkschaften repräsentiert werden. Allerdings werden sie im Rahmen eines sektorspezifischen Tarifvertrags nur von den repräsentativsten Gewerkschaften vertreten;
- Im Falle eines Tarifvertrages eines Unternehmens oder einer Gesellschaft hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich selbst zu repräsentieren. Handelt es sich um einen sektorspezifischen Tarifvertrag, muss er sich durch Unternehmerverbände vertreten lassen.
Die ausgewählten Vertreter formen das sogenannte Verhandlungsgremium (comisión negociadora). Obgleich der Artikel 85 des spanischen Arbeitnehmergesetzes die Mindestanforderungen des Tarifvertrages festsetzt, können die Vertreter selbstständig den Anwendungsbereich des Vertrages erweitern.
Sie können die bestehenden Tarifverträge in Spanien hier konsultieren.
Astrid Berthomieu & Nicolás Melchior
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