Momentan existieren vier generelle Arten von Arbeitsverträgen in Spanien.
Die Regierung hat eine Vereinfachung und Reduzierung der bisher existierenden Vertragsmodelle durchgeführt. Diese wurden auf nur vier Vertragsarten beschränkt:
- Unbefristete Arbeitsverträge
- Befristete Arbeitsverträge
- Ausbildungsverträge und
- Praktikumsverträge
Individuelle Anpassungen in den vier Grundmodellen
Die Verträge enthalten nichtsdestotrotz entsprechende Klauseln und besondere Umständen, welche in den entsprechenden Anhängen verwirklicht werden, um die bewilligten Modelle an jede besondere Gegebenheit anzupassen.
Liegt beispielsweise ein unbeschränkter Vertrag mit einem Behinderten vor, so beinhaltet das Grundmodell die allgemeinen Daten der Firma und des Arbeiternehmers, außerdem sollte ein Anhang, welcher an diese Personen gerichtet ist, beiliegen.
Wird der Anhang nicht korrekt unterschrieben und werden beispielsweise in einem temporären Vertrag die Klauseln bezüglich Umstände der Produktion unterzeichnet, wenn die der Vorläufigkeit hätten unterschrieben werden sollen, kann der Arbeitnehmer fordern, dass er als festangestellt betrachtet wird (auf die gleiche Art und Weise, wie es bis heute immer im Falle der unrechtmäßigen Benutzung einer bestimmten Vertragsart geschah). Es wäre Aufgabe des Arbeitgebers, diese Befristung aufzuzeigen.
Die öffentliche Behörde für Beschäftigung (SEPE) hat einen Leitfaden veröffentlicht, durch den mit einem System von Fragen und Antworten angezeigt werden kann, welcher Vertrag in welchem Fall der passende ist und welcher Anhang unterschrieben werden sollte.
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