Die Globalzession von Aktiva und Passiva ist ein Vorgang, bei dem ein Unternehmen seine Aktiva und Passiva en bloc auf ein anderes Unternehmen überträgt.
In Spanien ist dieser Rechtsvorgang im Gesetz 3/2009 vom 3. April über strukturelle Änderungen von Handelsgesellschaften definiert und geregelt, dass nicht nur das Verfahren für seine Durchführung festlegt, sondern ihn auch von anderen Umstrukturierungsinstrumenten wie der Umwandlung, Fusion und Ausgliederung von Unternehmen unterscheidet.
Definition der Globalzession von Aktiva und Passiva
Gemäß Artikel 81 des vorgenannten Gesetzes kann eine eingetragene Gesellschaft ihr gesamtes Aktiv- und Passivvermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen oder mehrere Aktionäre oder Dritte gegen eine Gegenleistung übertragen, die nicht aus Aktien, Anteilen oder Mitgliedsbeiträgen des Erwerbers bestehen darf.
Aus dieser Definition lassen sich die grundlegenden Elemente der Globalzession von Aktiva und Passiva ableiten:
Die beteiligten Parteien
An der Globalzession von Aktiva und Passiva sind zwei Parteien beteiligt:
- Die übertragende Gesellschaft, die ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen ist.
- Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als Rechtsnachfolger, die das übertragene Vermögen erhalten.
Der Gegenstand der Zession
Um auf die Definition zurückzukommen, überträgt der Übertragende en bloc sein gesamtes Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
Das Gesetz 3/2009 verweist auf den Begriff der wirtschaftlichen Einheit, der im Steuerbereich auch als Tätigkeitsbereich bezeichnet wird.
In Artikel 85.1.3 definiert das Gesetz die wirtschaftliche Einheit als die Gesamtheit der Vermögenswerte, die auf jeden Erwerber übertragen werden.
Aus steuerlicher Sicht versteht man unter einer Niederlassung die Gesamtheit der Aktiva und Passiva, die geeignet sind, eine autonome wirtschaftliche Einheit zu bilden, die einen wirtschaftlichen Vorgang bestimmt, d.h. eine Gesamtheit, die in der Lage ist, mit eigenen Mitteln zu arbeiten (Artikel 76.4 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftssteuer).
Aus der Lektüre der verschiedenen Begriffe lässt sich schließen, dass die Globalzession von Aktiva und Passiva eine Gesamtheit von Aktiva und Passiva (Vermögen) zum Gegenstand hat, die vom Erwerber organisiert und für eine Nutzung oder wirtschaftliche Verwertung geeignet sind.
Gegenleistung für die Zession
Die Globalzession von Aktiva und Passiva bedeutet, dass der Erwerber dem Veräußerer nur Geld, Waren oder Rechte, keinesfalls aber Anteile, Beteiligungen oder Quoten des Erwerbers liefern darf.
Dieses gesetzliche Verbot ist wichtig, um die Globalzession von anderen strukturellen Änderungen wie Fusionen, Abspaltungen oder Ausgliederungen zu unterscheiden.
Arten der Globalzession von Aktiva und Passiva
In Spanien sieht das Gesetz verschiedene Arten der Globalzession von Aktiva und Passiva vor:
- Eine Globalzession in der Mehrzahl liegt vor, wenn das Vermögen auf zwei oder mehrere Empfänger übertragen wird. Jede Partei muss eine wirtschaftliche Einheit darstellen
- Die Globalzession durch Unternehmen in Liquidation erfolgt, wenn sich das abtretende Unternehmen in Liquidation befindet. Diese Abtretung ist nur möglich, wenn die Verteilung des Vermögens unter den Gesellschaftern noch nicht begonnen hat
- Die internationale Globalzession bezieht sich auf die Übertragung zwischen Unternehmen unterschiedlicher Nationalität. In diesem Fall unterliegt die Abtretung den Gesetzen der einzelnen beteiligten Länder.
Verfahren für die Globalzession von Aktiva und Passiva
Wie bei den Umwandlungs-, Fusions- und Spaltungsvorgängen sieht das Gesetz auch für die Globalzession des Aktiv- und Passivvermögens ein besonderes Verfahren vor. In diesem Fall ist das Verfahren relativ einfach, da lediglich die Struktur des übertragenden Unternehmens und insbesondere die Zusammensetzung ihres Aktiv- und Passivvermögens geändert wird.
Artikel 85 ff. des Gesetzes über Kapitalgesellschaften legt die zu befolgenden Schritte fest:
- Zunächst müssen die Geschäftsführer der übertragenden Gesellschaft ein Gesamtprojekt für die Übertragung ausarbeiten, das den Vorgang begründet und erläutert
- Anschließend muss die Gesellschafterversammlung die Übertragung genehmigen, die veröffentlicht und im Amtsblatt des Handelsregisters oder durch schriftliche Mitteilung an alle Gesellschafter und Gläubiger der Gesellschaft bekannt gegeben wird. Das Gesetz schreibt vor, dass der Entwurf der Globalzession und der Bericht der Geschäftsführer den Arbeitnehmervertretern zur Verfügung gestellt werden
- Schließlich muss die Vereinbarung in einer notariellen Urkunde beurkundet und in das Handelsregister der übertragenden Gesellschaft eingetragen werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass für diesen Geschäftsvorgang weder ein Bericht eines unabhängigen Sachverständigen noch eine Fusionsbilanz im Falle einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich ist. Aus diesem Grund ist sie zu einer häufigen Option bei der Übertragung von Unternehmen geworden.
Sie wird auch häufig für die Auflösung von Unternehmen genutzt, da dies gesetzlich zulässig ist.
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