Die Auswirkung der neuen EU-Datenschutzrichtlinie auf KMUs in Spanien

Die momentan bestehende EU-Richtlinie zum Datenschutz gilt für alle Unternehmen in Europa unabhängig von ihrer Grösse.

Die Reform der Richtline zielt darauf ab, ein wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen, indem Ausgaben und übertriebene Regulierungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) reduziert werden.

Abbau von Bürokratie und Kostenersparnis

Um den KMUs die Erschliessung neuer Märkte zu erleichtern, wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag unterbreitet, die kleinen und mitteleren Unternehmen von einigen im Entwurf zur Datenschutzregulierung gemachten Massnahmen zu befreien.

Nach dem Entwurf der Europäischen Datenschutzbestimmungen würden KMUs von vier Erleichterungen der bürokratischen Verfahren profitieren:

  • KMUs müssten nicht länger einen speziellen Datenschutzbeauftragten einstellen, wenn die Datenverarbeitung nicht zum Hauptgeschäft der Firma gehört.
  • Bei Annahme der Reform wird die bisher exitierende Informationspflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden abgeschafft.
  • Im dem Fall, dass übermässig und wiederholt um Datenzugang ersucht wird, hätten die KMUs das Recht, für die Datenbeschaffung eine Gebühr zu verlangen.
  • Solange kein spezifisches Risiko besteht, müssten KMUs keine Folgeabschätzung erstellen.

In Bereichen, in denen in jedem Land unterschiedliche Bestimmungen zur Datenverarbeitung bestehen, können die Kosten für die Anpassung eines Geschäftsmodels an eben diese Vorschriften eine erhebliche Hürde für die Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivität eines Unternehmens auf andere Länder bedeuten.

Die oben aufgeführten Änderungen könnten jedoch den grenzüberschreitenden Handel fördern. Spanische KMUs würden darin unterstützt, ihre unternehmerische Tätigkeit ausserhalb der nationalen Grenzen auf andere europäische Länder auszudehnen.

Marta Stefanowicz & Nicolás Melchior

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