Das spanische Organgesetz (Gesetz mit Verfassungsrang) 5/2010 vom 22. Juni 2010 über die Reform des spanischen Strafgesetzbuches, betrachtet juristische Personen als Rechtssubjekte, die Straftaten begehen können und auf die strafrechtliche Sanktionen anwendbar sind.
Damit juristische Personen strafrechtlich haftbar sind, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Diese Bedingungen bilden einen strafrechtlichen Stand. In diesem Artikel werden wir einige dieser Bedingungen prüfen um die Wichtigkeit der Einhaltung der Compliance-Standards zu verstehen.
Kriterien für eine strafrechtliche Haftung juristischer Personen
Damit ein Unternehmen strafrechtlich haftbar gemacht werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Die Straftat wurde vom gesetzlichen Vertreter, gesetzlichen Verwalter oder de facto Verwalter des Unternehmens begangen, in Namen und auf Rechnung des Unternehmens; oder
- Die Straftat wurde von einem oder mehreren Angestellten in Ausübung ihrer Aufgabe und im Namen des Unternehmens begangen.
Dahingegen ist das Unternehmen strafrechtlich nicht verantwortlich für die von ihren gesetzlichen Vertretern oder Direktoren begangenen Straftaten, falls eine ordnungsgemäße Überwachung über diese ausgeübt wurde.
Diese potenzielle Haftungsbefreiung erfordert die Existenz eines Compliance-Beauftragten, damit dieser mögliche Risiken erkennen und diesen vorbeugen kann.
Haftungssauschluss für Unternehmen
Ein Unternehmen kann von der strafrechtlichen Haftung befreit werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Das Verwaltungsorgan verabschiedet und implementiert vor der Begehung der Straftat ein Compliance-Programm, welches Überwachungs- und Kontrollmethoden zur Risikoprävention einführt;
- Ein unabhängiges Gesellschaftsorgan mit Initiativ- und Kontrollrecht überwacht die Operationen und die Einhaltung der Präventionsmaßnahmen, oder eine gesetzlich vorgesehene Person überwacht die Wirksamkeit der internen Kontrollmaßnahmen;
- Die Ausführung der Straftat war eine Verletzung des organisatorischen Modells zur Risikoprävention; und
- Das Fehlen von fahrlässigen oder unzureichenden Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch das Aufsichtsorgan.
Das Compliance-Programm muss folgenden Zwecken dienen
- Aktivitäten, in denen Straftaten begangen werden könnten, identifizieren;
- Protokolle und Prozesse im Unternehmen einführen, die den Prozess der Entscheidungsbildung, Entscheidungsfindung und Ausführung verkörpern;
- Zuweisung von Ressourcen für das organisatorische Modell um die Prävention von Straftaten zu ermöglichen;
- Das für die Überwachung und Compliance zuständige Gesellschaftsorgan über alle Risiken und Fehler des Präventionsmodellls zu informieren;
- in Disziplinarsystem aufzustellen, dass angemessene Sanktionen für den Verstoß gegen die Maßnahmen des Präventionsmodellls vorsieht;
- Eine periodische Prüfung des Modellls und mögliche Modifikationen im Falle von vorrangigen Verstößen. Darunter befinden sich Modifikationen der Organisations- und Kontrollstruktur, falls eine neue Aktivität dies erfordert.
Auswirkungen der strafrechtlichen Haftung einer juristischen Person
- Es drohen eine strafrechtliche finanzielle Ahndung und/oder ein Auflösungsbeschluss. Außerdem droht eine zeitweise Einstellung der geschäftlichen Tätigkeiten, eine vorrübergehende Schließung der Geschäftsräume, das Verbot, verschiedene Aktivitäten durchzuführen sowie die gesetzliche Einschränkung der Zuschüsse oder staatlicher Hilfen (Art. 33.7 Strafgesetzbuch);
- Zusätzlich zu den Sanktionen, die von den spanischen Gerichten verhängt werden, sind andere Konsequenzen denkbar:
- Schaden des Rufs und Prestiges des Unternehmens bei Kunden und Lieferanten,
- Abneigung der Finanzinstitutionen, Kredite oder andere finanzielle Unterstützung zu gewähren,
- Im Falle von Aktiengesellschaften, ein erheblicher Fall des Aktienpreises,
- Ein schlechtes Image in den Medien.
Seit die Reform des Strafgesetzbuches am 1. Juli 2015 in Kraft trat, ist es Unternehmen in Spanien nachdrücklich zu empfehlen, Compliance-Protokolle einzuführen, die einen Haftausschluss im Falle von strafrechtlichen Verstößen der Angestellten gewährleisten.
Inès Ducom & Nicolás Melchior
Weitere Artikel zum Thema Compliance:
Definition und Konzept von Compliance
Die Rolle des Compliance-Beauftragten im Unternehmen
Wenn Sie weitere Informationen benötigen,