Besonderes Steuerrecht für SOCIMI (zu Deutsch REIT)

Die SOCIMI genießen wichtige steuerliche Vorzüge. Werden die nötigen rechtlichen Anforderungen erfüllt, können sie sich auf ein besonderes Steuerrecht berufen, das grundsätzlich auf der Besteuerung nach dem Besteuerungstyp von 0% Körperschaftssteuer beruht.

Nichterfüllung der Vermietungspflicht von drei Jahren

Wird die Pflicht der Vermietung der Immobilien über die gesetzlich festgelegte Frist von drei Jahren nicht erfüllt, werden alle Einnahmen aus der genannten Immobilen über den gesamten Besteuerungszeitraum während dessen das besondere Besteuerungssystem Anwendung hätte finden können, nach dem allgemeinen Steuerrecht und dem allgemein gültigen Besteuerungstyp der Körperschaftssteuer besteuert.

Besteuerung der Dividenden und Beteiligungen

Außerdem unterliegen die Gesamteinnahmen der SOCIMI aus den Dividenden und Anteilen der Aktionäre dieser SOCIMI einer besonderen Besteuerung. Dividenden und Anteile der Aktionäre, deren Anteil am Gesellschaftskapital mindestens 5% beträgt, werden mit einem Steuersatz von 19% besteuert.

Stempelsteuer und Verbrauchssteuer

Des Weiteren genießen die SOCIMI eine Steuervergünstigung von 95% bei der Stempelsteuer, die beim Erwerb von Immobilien zur Vermietung und von Grundstücken zur Konstruktion von Immobilien mit dem Ziel der Weitervermietung anfallen. Zudem ziehen sie auch einen steuerlichen Vorteil aus der Freistellung von der Verbrauchssteuer (Gründung, Einlagen, etc.).

Wann kann die SOCIMI keine Steuervorteile beanspruchen?

Liegen die folgenden Umstände vor, verliert die SOCIMI das Recht auf ihre steuerlichen Vorteile und muss nach dem allgemeinen Steuersystem der Körperschaftssteuer Steuerabgaben zahlen:

  • Bei Ausschluss aus den Verhandlungen auf geregelten Märkten oder aus einem multilateralen Verhandlungssystem
  • Nichterfüllung der wesentlichen Informationspflicht in Form des Berichts über die Jahresabschlüsse
  • Es wurden keine, wie gesetzlich vorgesehen, Vereinbarungen über die Verteilung oder die gesamte bzw. teilweise Zahlung der Dividenden getroffen
  • Verzicht auf die Anwendung der steuerlichen Vergünstigungen
  • Wenn bestimmte andere gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind und die Mängel nicht umgehend behoben werden.

Steuergesetzgebung für Aktionäre und Investoren

Für Aktionäre und Investoren gilt Kraft spanischen Steuerrechts folgendes:

  • Aktionäre in Form juristischer Personen mit Wohnsitz in Spanien (oder auch nichtansässige Aktionäre mit dauerhaften Wohnsitz in Spanien), werden nach der Körperschaftssteuer besteuert und müssen die Dividende zur ihrer Bemessungsgrundlage hinzufügen; sie können die Freistellung von der Doppelbesteuerung nicht anwenden
  • Aktionäre in Form natürlicher Personen mit Wohnsitz in Spanien werden nach der Einkommenssteuer für natürliche Personen besteuert und schließen die Dividende in ihre Bemessungsgrundlage mit einer maximalen Besteuerung von 23% ein
  • Für nichtansässige Aktionäre ohne dauerhaften Wohnsitz in Spanien mit Dividenden aus einer SOCIMI gilt ein Steuerabzug in Höhe von 19%, außer die Aktionäre verfügen über eine Freistellung (Mutter-Tochtergesellschaft) oder es sind andere Steuererleichterungen anwendbar.

Weitere Artikel aus der Reihe über SOCIMI (zu Deutsch REIT):

Definition und rechtliche Anforderungen der SOCIMI in Spanien

Die Pflichten der SOCIMI im Rahmen der Börsennotierung

Ist die Investition in spanische REIT (SOCIMI) rentabel?

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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