Neben der Zurechnung begangener Delikte, die im Namen oder auf Rechnung juristischer Personen von natürlichen Personen mit entsprechender Vertretungsmacht begangen wurden, bzw. Delikte, die zu deren Vorteil reichten, wird zusätzlich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in das Strafgesetzbuch für solche Verstöße eingefügt, die dadurch begünstigt wurden, dass die juristische Person nicht ihre geschuldete Kontrolle über ihre Arbeitnehmer ausgeübt hat. Bei diesen Verstößen müssen selbstverständlich bei der Auslegung des Gesetzes die Umstände des Einzelfalls erwogen werden, um eine Zurechnung im Sinne des Gesetzes anzunehmen.
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen kann sogar dann bejaht werden, wenn nicht festgestellt werden kann, welche natürliche Person tatsächlich für das haftungsauslösende Ereignis verantwortlich war.
Vervollständigter Katalog an Strafen
Der bereits bestehende Katalog an Strafen für juristische Personen wurde bei der Reform weiter vervollständigt. Bislang gab es die sogenannten akzessorischen Konsequenzen wie Auflösung, Suspendierung von Tätigkeiten, Sitzungen zur Stabilisierung etc. hinzugefügt wurden nunmehr die Geldstrafe nach Quoten oder Verhältnis. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, der juristischen Person Subventionen und öffentliche Hilfen seitens der Öffentlichen Verwaltung sowie andere Vorteile und steuerliche Anreize oder Sozialversicherungen zu streichen.
Die Geldstrafe wird favorisiert
Die Geldstrafe wird von allen Strafen favorisiert, wobei stets die Möglichkeit gegeben ist, zusätzliche andere strengere Maßnahmen für qualifizierte Tatbestände zu ergreifen, die sich aus Art. 66 bis des spanischen Strafgesetzbuches ergeben. Bei der Geldstrafe wird den betroffenen juristischen Personen Ratenzahlung gewährt, wenn andernfalls die Gefahr gegeben ist, dass die juristische Person untergeht oder Arbeitsplätze verloren gehen. Ebenso verhält es sich, wenn es im öffentlichen Interesse liegt.
Geständniss der Verstöße
Mildernd auf die Haftung von juristischen Personen wirken sich Geständnisse ihrer Verstöße gegenüber der Staatsgewalt, die Wiedergutmachung von Schäden und die Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung und leichteren Entdeckung von Delikten, die in der Zukunft begangen werden könnten mit Mitteln oder unter dem Deckmantel juristischer Personen.
Bedeutsam ist außerdem, dass eine offensichtliche oder verdeckte Auflösung der juristischen Person vermutet wird, um ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit zu vermeiden, wenn diese ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufrecht erhält, im Wesentlich den gleichen Kundenstamm und die gleichen Arbeitnehmer behält. Dies hat zur Konsequenz, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit auf das Unternehmen übertragen wird, in das sich die ursprüngliche juristische Person verwandelt hat, unabhängig davon, ob eine Fusion oder eine völlige Übernahme vorliegt.
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