Die spezielle Bescheinigung für die Arbeit mit Minderjährigen in Spanien

Bis jetzt erforderte die Arbeit mit Minderjährigen den Nachweis über das Fehlen von Vorstrafen durch Vorlage eines Führungszeugnisses. Seit dem 1. März 2016 ist es in Spanien erforderlich, von allen Arbeitnehmern, die im Rahmen ihrer Beschäftigung in regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen stehen, einen Nachweis des Fehlens in der Vergangenheit begangener Sexualstraftaten vorzulegen.

Deshalb sind nunmehr Erzieher, Kinderärzte, Religionslehrer, Krankenpfleger, Babysitter, Aufsichtspersonen von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, Trainer im Rahmen von Sport und Spiel, Freiwillige bei NGOs und sogar Hausangestellte verpflichtet, ein solches spezielles Führungszeugnis vorzulegen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können.

Wie beantragt man ein Führungszeugnis?

Die Arbeitgeber können die Zertifizierung ihrer Arbeitnehmer geschlossen beantragen, wenn letztere dieser Vorgehensweise vorab zugestimmt haben.

Die Arbeitnehmer können das Zertifikat auf verschiedenen Kommunikationswegen beantragen, sei es auf der Website des Justizministeriums, durch gewöhnlichen Brief, durch einen persönlich vorgetragenen Antrag in den Regionalbüros des Justizministeriums oder anderen staatlichen Behörden, die der allgemeinen Verwaltung des Staates, der Regionen oder der Kommunen angehören.

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