Offenbarungspflichten
Einerseits regelt das Gesetz über Verbraucherkreditverträge den wesentlichen Inhalt des Werbe- und Marketingmaterials der Kreditgeber im spanischen Markt, und verstärkt die vorvertraglichen Informationenspflichten von Kreditgebern und Kreditvermittlern, deren Verletzung die Anfechtbarkeit des Verbraucherkreditvertrages durch den Verbraucher bedeuten würde.
Die vorvertraglichen Auskünfte (welche von der Rechtsnatur des abzuschließenden Vertrags abhängen) müssen es dem Verbraucher möglich machen, verschiedene Angebote einzuholen und eine fundierte Entscheidung über den Abschluss des Verbraucherkreditvertrags zu treffen.
Damit Verbraucher besser dazu in der Lage sind, verschiedene Angebote einzuholen (unabhängig davon, ob der Kreditgeber in Spanien oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat geschäftsansässig ist), verpflichtet das Gesetz über Verbraucherkreditverträge den Kreditgeber dazu, diesem Informationsunterlagen in einem spezifischen Format zukommen zu lassen, welches mit allen anderen Unterlagen übereinstimmen soll, die in den Ländern, welche die EU-Richtlinie umgesetzt haben, verwendet werden.
Bonitätsprüfungen
Andererseits müssen Kreditgeber, bevor sie einen Vertrag abschließen, die Zahlungsfähigkeit der betreffenden Verbraucher überprüfen. Dies geschieht unter anderem auf Grundlage der Auskünfte von Seiten des Verbrauchers und durch Überprüfung der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Verbrauchers gemäß der spanischen Datenschutzverordnungen. Diese neue formelle Pflicht für Kreditgeber soll die Kontrolle des Kreditmarkts erhöhen und eine Überschuldung von Verbrauchern vermeiden.
Sobald die oben stehenden Voraussetzungen zur Zufriedenheit des Kreditgebers erfüllt sind, ist dieser dazu verpflichtet, dem Verbraucher ein Dokument über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vorgeschlagenen Vertrags auszuhändigen, welches für 14 Kalendertage als bindendes Angebot des Kreditgebers gilt.
Unterstützung der Verbraucher
Ebenso müssen Kreditgeber dem Verbraucher ausreichende Erläuterungen zukommen lassen, damit der Verbraucher beurteilen kann, ob der vorgeschlagene Kreditvertrag seinen oder ihren Bedürfnissen und finanzieller Situation entspricht. Gegebenenfalls müssen Kreditgeber die von ihnen erbrachten vorvertraglichen Auskünfte in Bezug auf die wesentlichen Merkmale der vorgeschlagenen Produkte und die Auswirkungen, die diese für den Verbraucher haben, einschließlich der Folgen eines Zahlungsverzugs des Verbrauchers, gemäß der Offenbarungspflichten erläutern.
Alberto Álvarez
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