Unternehmen, die planen, einen Teilzeitangestellten einzustellen, und die sich über die Vertragslaufzeit nicht im Klaren sind, können dies durch eine Vereinbarung über zusätzlich geleistete Arbeitsstunden überwinden.
Zusätzliche Stunden sind die Stunden, die zusätzlich zu den im Teilzeitvertrag ausgemachten Stunden geleistet werden.
Regeln für zusätzliche Arbeitsstunden
Diese müssen mit den folgenden Regelungen übereinstimmen:
- Das Unternehmen kann nur dann zusätzliche Arbeitsstunden verlangen, wenn dies ausdrücklich mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurde.
- Der Vereinbarung über zusätzliche Arbeitsstunden kann entweder mit Unterschreiben des Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt zugestimmt werden. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.
- Eine Vereinbarung über zusätzliche Arbeitsstunden ist nur für Teilzeitverträge möglich, wenn jährlich eine Stundenanzahl von zehn Stunden pro Woche überstiegen wird.
- Die Vereinbarung über zusätzliche Arbeitsstunden muss die Anzahl an Stunden festlegen, die die Firma berechtigt ist zu verlangen.
- Dem Arbeitnehmer müssen mindestens drei Tage zwischen der Bekanntmachung von Tag und Zeit und der von ihr oder ihm geleisteten unbezahlten Arbeitsstunden gegeben werden, sofern im Vertrag keine kürzere Periode ausgemacht wurde.
- Die Arbeitsstunden der Teilzeitangestellten müssen täglich erfasst und monatlich kontrolliert werden. Das Unternehmen muss den Arbeitnehmern eine Kopie von den normalen, wie auch von den zusätzlichen Stunden geben.
- Die effektiv geleisteten zusätzlichen Stunden müssen wie normale Arbeitsstunden bezahlt werden.
Verzicht auf eine Vereinbarung über zusätzliche Arbeitsstunden
Eine Vereinbarung über zusätzliche Arbeitsstunden kann unwirksam werden, wenn der Arbeitnehmer es unter folgenden Umständen rückgängig macht:
- Familiäre Verpflichtungen,
- Aufgrund von Ausbildung, wenn diese unvereinbar mit den Arbeitsstunden ist,
- Unvereinbarkeit mit einer anderen Teilzeitarbeit.
Ein Jahr nach der Unterzeichnung des Vertrages kann der Arbeitnehmer die Vereinbarung innerhalb von 15 Tagen aufheben.
Information an die staatliche Arbeitsvermittlung
Arbeitgeber müssen nicht nur die staatliche Arbeitsvermittlung über ihre Arbeitsverträge informieren und wesentliche Kopien innerhalb von zehn Tagen einreichen, sondern müssen auch Informationen über die Vereinbarung über zusätzliche Arbeitsstunden, unterschrieben von den Teilzeitangestellten, bereitstellen.
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