In Spanien gibt es einige Produkte, deren Regelungen über Werbung weiteren besonderen Gesetzen unterliegen. Da diese Produkte in der Regel sehr gefragt sind, ist es umso wichtiger, strenge Gesetze zu erlassen, welche die Werbung für diese Produkte einschränken.
Alkohol
Zu diesen Produkten zählt unter anderem Alkohol. Gemäß Artikel 5 der Rechtsprechung 12/2012 vom 26. Dezember 2012 ist es legal, Werbung für alkoholische Getränke mit einem Alkohlgehalt von weniger als 20 Promille an Orten zu machen, an denen es verboten ist, Alkohol zu kaufen und zu trinken. Im königlichen Dekret 110/1978 vom 12. Mai 1978 werden weitere Richtlinien über Werbung von alkoholischen Getränken aufgezählt.
Tabakwaren
Tabakwaren gehören ebenfalls zu den Produkten, die bestimmten Rechtsprechungen unterliegen. Die Bewerbung von Tabakwaren wird durch das Gesetz 28/2005 vom 26. Dezember 2005 geregelt. Grundsätzlich sind gemäß Artikel 9 alle Arten von Werbung über Tabakwaren, egal ob in den Medien oder an anderen Stellen, verboten. Beispielsweise ist es nicht erlaubt Werbung für Tabakwaren vor Schulen zu machen. Ausstrahlung von Tabakwerbung im Fernsehen oder das Erwähnen von Tabakmarken durch Moderatoren, Mitarbeiter oder Gäste ist ebenfalls in allen Medien verboten.
Kosmetikprodukte
Auch Kosmetik unterliegt in Spanien einer bestimmten Rechtsprechung. Die Anforderungen werden im Artikel 16 des königlichen Dekrets 1599/1997 vom 17. Oktober 1997 genauer erläutert. Zu diesen Erfordernissen gehört beispielsweise ein eindeutiger Verweis auf der Verpackung, ob mit dem Produkt Tierversuche durchgeführt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tierversuche mit den einzelnen Inhaltsstoffen oder mit dem fertigen Produkt gemacht wurden. Die Verpackung des Kosmetikproduktes muss so eindeutig sein, dass es weder zu einer Verwechslung mit einem Arzneimittel, noch mit einem Nahrungsmittel kommt, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Mögliche Gesundheitsrisiken bei der Benutzung des Kosmetikproduktes müssen eindeutig und gut lesbar auf dem Produkt abgebildet sein.
Pharmazeutische Produkte
Arzneimittel sind ohne Zweifel auch Produkte die bestimmten Gesetzen unterliegen müssen. Es gibt viele Regelungen, Anwendungsvorschriften und andere Formen der Rechtsprechung, die Werbung von Arzneimitteln regeln. Das königliche Dekret 1416/1994 hat viele Richtlinien der Europäischen Union hinsichtlich des Vertriebs von pharmazeutischen Produkten umgesetzt. Bei einer Verletzung dieser Richtlinien finden die im Gesetz 29/2006 erlassenen Sanktionen Anwendung. Zusätzlich zu diesen Gesetzen hat der Verband der pharmazeutischen Industrie « Farmaindustria » 2002 in Spanien einen Verhaltenskodex für die Pharmaindustrie veröffentlicht. Bevor es zur Veröffentlichung der Werbung eines Arzneimittels kommt, muss das Unternehmen, das die Werbung entwickelt hat, eine Kopie dieser an die zuständige Gesundheitsbehörde der jeweiligen Gemeinde schicken, in der das Unternehmen ansässig ist. Seit Juli 2013 sind Werbungen für nicht verschreibungspflichtige Medikamente allerdings nicht mehr einer Genehmigung unterworfen.
Weitere Einschränkungen
Das königliche Dekret 1334/1999 vom 31. Juli 1999 umfasst Gesetze über die Abbildung von Nahrungsmitteln in der Werbung. Es beinhaltet sowohl Verbote, als auch allgemeine Rechtsprinzipien für die Werbung diverser Nahrungsmittel.
Das Gesetz 26/2006 vom 17. Juli 2006 regelt die Werbung von Versicherungen und Versicherungspraktiken. Es gibt mehrere Anforderungen und Verbote, die in diesem Teil der Gesetzgebung dargestellt werden.
Bevor mit bestimmten Produkten wie Alkohol, Tabak, Arzneimitteln oder Kosmetikprodukten geworben wird, müssen sich Unternehmen über die aktuellen Vorschriften der einzelnen Länder oder Gemeinden informieren, um Gesetzesverstöße zu vermeiden.
Justine Matthys & Karl H. Lincke
Weitere Artikel zum Thema Werberecht:
Werbungsrechte in den Medien in Spanien
Regelungen zur Preiswerbung in Spanien
Die Geschichte des Medien- und Werberechts in Spanien
Streitbeilegung im Werberecht in Spanien
Wenn Sie weitere Informationen benötigen,