Das Umschuldungsverfahren
Die außergerichtliche Umschuldung ist ein Verfahren, bei dem eine neue Forderung eine alte ersetzt. Im Prinzip schließt der Schuldner einen neuen abgeänderten Vertrag mit seinem Gläubiger ab. Der Umschuldungsprozess der Zinsen ist sehr zeitraubend und mühsam, da es Verhandlungen mit Banken, Gläubigern, Lieferanten und Steuerbehörden erfordert.
Doch dieses Verfahren bietet jede Menge Vorteile, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise seine geringen Auswirkungen auf den Handlungsspielraum des Unternehmens, seine finanzielle Stabilität, seine günstigen Kosten und letztendlich die Sicherung des Überlebens der Gesellschaft. In vielen Ländern haben namenhafte Firmen, die ernsthafte Finanzkrisen erlebt haben und die versuchten, ein Insolvenzverfahren möglichst zu vermeiden, zur außergerichtlichen Umschuldung gegriffen.
Refinanzierungsverträge
In Spanien wurde das neue königliche Dekret 4/2014 (RDL) über das Gesetz von Unternehmen in Schwierigkeiten erlassen. Diese vierte Abänderung bezieht sich sowohl auf die gerichtliche Genehmigung der Refinanzierungsverträge, als auch auf deren Sicherheit. Ziel dieser Norm ist es, Schwierigkeiten aufgrund einer fehlenden Harmonisierung der Rechtsvorschriften zu überwinden und somit die Lebensfähigkeit der Unternehmen zu sichern. Das neue Gesetz verleiht den Gläubigern höheren Schutz, da es ihnen ein sicheres Verfahren und Hilfe von spezialisierten Richtern und Verwaltern einräumt, die sich ausschließlich Insolvenzverfahren widmen. Diese Vereinbarungen können alle Arten von Finanzforderungen beinhalten, auch solche, die finanziell nicht überwacht werden, wie zum Beispiel Fonds, sogenannte Fonds vautours (Geierfonds) und Einrichtungen von direkten Anleihen. Die Gläubiger können die Umwandlung oder Übertragung von Vermögenswerten statt einer Zahlung anerkennen.
Die Vereinbarung der Gläubiger
Mindestens 51% der Gläubiger müssen die Refinanzierungsvereinbarung unterzeichnen. Diese vermeidet spätere Unannehmlichkeiten hinsichtlich der Gültigkeit des Vertrages. Die Mehrheit von 51% kann jedoch nur eine gewisse Sicherheit bieten und ist für eine Rückzahlung dieser Vereinbarungen gegenüber den Gläubigern nicht ausreichend. Mindestens 60% der finanziellen Gläubiger müssen der Refinanzierungsvereinbarung zustimmen. Diese kommt anschließend zurück ins Gericht, um über eine Verlängerung von fünf Jahren und der Umwandlung der Schulden in Beteiligungsdarlehen zur selben Frist, zu entscheiden.
Diese Auswirkungen können sowohl für ungesicherte als auch für gesicherte finanzielle Forderungen gelten. Im Falle einer Mehrheit von 75% der finanziellen Gläubigerforderungen kann eine Rückzahlung für einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung gestellt werden. Dies bewirkt zwangsläufig einen Rückgang der Marktwerte der Vermögenswerte. Die Gewinnspanne, gewisse Kapitalanforderungen und ein fairer Markt müssen berechnet werden.
Eine Mehrheit von 75% erlaubt gleichermaßen die Änderung der Gläubigerforderung in ein Beteiligungsdarlehen der gleichen Dauer oder in einen Austausch der Schulden in Aktienkapital ohne Einschränkungen oder der Übertragung von Pflichten.
Die königliche Vereinbarung RDL 4/2014 fügt eine Nachlässigkeitsvermutung hinzu, falls sich Vertreter des Schuldners oder Aktionäre einem Refinanzierungsvertrag, einschließlich einer Transaktion, bei der die Schulden gegen Gelder ausgetauscht werden, widersetzen. Diese Ergänzung zielt darauf ab, Schuldner zu entmutigen sich gegen solche Refinanzierungsverträge zu wiedersetzen.
Fazit
Letztendlich erleichtert die außergerichtliche Umstrukturierung das Leben beider Parteien. Der Schuldner erhält eine zweite Chance seine Schulden zu organisieren, um zahlungsfähig zu werden. Für den Gläubiger wiederum bedeutet s, dass er seine Schulden nicht verliert.
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