Klagen aus der Branche der erneuerbaren Energien in Spanien

Das in Spanien in Kraft getretene Real Decreto Ley 9/2013 stößt durch Unternehmer, die sich von den nun außer Kraft gesetzten lukrativen Einspeisevergütungen von Spanien haben überzeugen lassen, auf heftigen juristischen Widerstand. Die Regierung hat mit dem Gesetz rückwirkend die Einspeisevergütung für Solarstromerzeuger, die für einen Zeitraum von 25 Jahren angedacht waren, abgeschafft. An dessen Stelle traten, als Ersatz zur Förderung erneuerbarer Energien, eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen sowie eine Investitionszulage.

Zahlreiche Investoren und Unternehmen klagten vor diversen Gerichten gegen die Kürzungen und stützten sich auf das in Art. 9.3 der spanischen Verfassung verankerte Rückwirkungsverbot sowie (bei ausländischen Unternehmen) auf den Energiechartavertrag. Letzterer schützt Auslandsinvestoren und erlaubt im Falle einer Rechtsverletzung eine Schiedsklage vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, der Schiedsinstitution der Weltbankgruppe. Die spanischen Unternehmer, denen der Gang vor dem ICSID verwehrt ist, klagten vor den nationalen Gerichten, die Regierung der autonomen Gebietskörperschaft Murcia klagte vor dem Tribunal Constitucional, dem spanischen Verfassungsgericht.

Das spanische Verfassungsgericht stufte das Dekret im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens der Comunidad Autonoma de Murcia als verfassungskonform ein. Am 1. Juni 2016 entschied auch der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo), dass die 2013 per Dekret getroffenen Maßnahmen der spanischen Regierung nicht gegen den europäischen Grundsatz der Rechtssicherheit verstoße, da diese für die Stromerzeuger vorhersehbar gewesen wären. Kläger war im letzteren Verfahren der spanische Solarstromerzeugerverband Anpier, der den spanischen Staat auf Schadensersatz verklagte und die Nichtigkeitserklärung der Gesetzesreform forderte. Anpier zeigte sich von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes enttäuscht und nennt die spanische Justiz regierungshörig und vertrauensunwürdig.

Auch ausländische Investoren, die vor internationalen Schiedsgerichten gegen die von der spanischen Regierung bereits im Jahr 2010 vorgenommenen Kürzungen klagten, erlitten teilweise eine Niederlage. So hat das Schiedsgericht der Stockholmer Handelskammer die Klagen von Charanne und Construction Investments abgewiesen. Auf die beiden Firmen kamen sodann statt des angestrebten Schadensersatzes hohe Prozesskosten zu.

Gleichwohl ist die Sache noch nicht voll entschieden. Die Entscheidung des Stockholmer Schiedsgerichtes bezog sich ausschließlich auf die im Jahr 2010 und nicht auf die im Jahre 2013 vorgenommenen viel schwerwiegenderen Kürzungen. Zahlreiche Klagen vor dem ICSID über die im Jahr 2013 sind in dieser Sache weiterhin anhängig. Auch sind viele Klagen spanischer Firmen und Verbände (die, wie oben erwähnt, nicht vor den ICSID ziehen dürfen) in selbiger Materie vor dem Europäischen und dem Internationalen Gerichtshof ebenfalls anhängig. Es besteht also weiterhin die nicht völlig unwahrscheinliche Möglichkeit, dass ein internationales Gericht die Entscheidungen der spanischen Gerichte kippt und der spanische Staat schadensersatzpflichtig wird. Diese Thematik wird daher weiterhin von uns mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.

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