Die Existenz verschiedener Vertragsarten in Spanien, unter denen sich auch die Ausbildungsverträge befinden, ist ein nützliches Werkzeug für jeden Unternehmer, der in Spanien geschäftlich aktiv werden will. Nach dieser breiten Auswahl an Vertragsmöglichkeiten kann der Unternehmer das Arbeitsverhältnis so anpassen, wie er es wünscht und wie es diesem am nützlichsten erscheint.
Zwischen den schon genannten Vertragsmöglichkeiten verdienen es die Ausbildungsverträge im speziellen genannt zu werden. Sie werden im spanischen Arbeitsrecht besonders hervorgehoben und sind:
Der Praktikums- und der Ausbildungs- bzw. Lernvertrag. Der Unterschied beider Vertragsarten liegt darin, dass bei dem Praktikumsvertrag der Praktikant bereits einen Abschluss einer Universität oder einen sonstigen qualifizierten Abschluss hat. Dieser Abschluss ermächtigt den Angestellten Aufgaben in einer bestimmten festgelegten Tätigkeit durchzuführen. Im Ausbildungs- bzw. Lernvertrag muss der Angestellte im Gegensatz dazu erst noch die theoretische Ausbildung, sowie die nötige Praxiserfahrung der Tätigkeit erwerben.
Vorteile der Ausbildungsverträge
Obwohl es sich in beiden Fällen um Arbeitsverträge handelt, gewähren die Ausbildungsverträge dem Unternehmen zweifellos dadurch Flexibilität, weil kein unbefristster Arbeitsvertrag benötigt wird. Gleichzeitig können sie dem Unternehmer wichtige ökonomische Vorteile verschaffen. Nichtdestotrotz sollte vergegenwärtigt werden, dass nicht alle durch diese beiden Vertragsarten angestellt werden können, weil in beiden Fällen das Gesetz eine Vielzahl an Voraussetzungen fordert.
Es ist deshalb wichtig die einzelnen Arten der Ausbildungsverträge zu kennen, vor allem bei der Verpflichtung jüngerer Arbeitskräfte in Form von Arbeitsverhältnissen. In jedem Fall müssen die Ausbildungsverträge mit der speziellen Regelung, die die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Stipendiaten bestimmen ineinander übergehen, und zwar in dem Maße, dass dieses letzte Verhältnis weder arbeitsrechtlich, noch konsequenterweise Subjekt der spanischen Arbeitsgesetzgebung ist.
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