Der sogenannte Vertrag für das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied ist nach dem Gesetz zwingend vorgeschrieben, wenn der Verwaltungsrat einem Mitglied Befugnisse oder Führungsaufgaben überträgt.
Der Vertrag des geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedes muss von zwei Dritteln der Mitglieder des Verwaltungsrates genehmigt werden und als Anlage dem Protokoll der Sitzung beigefügt werden.
Es handelt sich um einen Vertrag, der folgende Merkmale aufweist:
- Ausdrückliche Willenserklärung des Unternehmens, sowie des leitenden Verwaltungsratsmitgliedes zur Erteilung bzw. Annahme der Befugnisse
- Vergütung, sofern diese beschlossen wurde und satzungskonform ist
- Eventuell Entschädigung bei einer vorzeitigen Abberufung, sowie die von der Gesellschaft zu zahlenden Sonderleistungen, wie zum Beispiel Versicherungsprämien oder Pensionspläne
- Eine Vergütung für die Erfüllung von Vorstandsaufgaben kann nur gezahlt werden, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist
- Der Vertragsinhalt kann auf wesentliche Aufgaben begrenzt werden
- Der Inhalt muss schriftlich fixiert werden.
Der Vertrag des geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieds stellt eine relevante Information für die Gesellschafter dar, sodass der Verwaltungsrat die Aushändigung an die Gesellschafter nicht verweigern kann, da diese so ihr Recht auf Information ausüben.
Der Vertrag muss im Handelsregister zusammen mit dem beurkundeten Beschluss eingetragen werden.
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