Im Zuge meines Referendariats am Landgericht Köln war ich gehalten, eine dreimonatige Wahlstation zu absolvieren. Aufgrund meines Interesses an der anwaltlichen Tätigkeit – namentlich im Bereich des Zivilrechts – und am internationalen Rechtsverkehr entschied ich mich für Mariscal Abogados, einer mittelgroßen Anwaltskanzlei in Madrid, die Rechtsberatung auf dem Gebiet des Gesellschafts-, Insolvenz- und Arbeitsrechts in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch erbringt.
Das Team, welches überwiegend aus jüngeren Anwälten besteht, war ausgesprochen offen und freundlich und hat mich vom ersten Tage an voll in die Tätigkeit der Kanzlei eingebunden. Meine Aufgaben bestanden hauptsächlich in der Recherche, dem Rechtsvergleich, der Übersetzung von Fachtexten sowie in der Vertragsgestaltung. Gesprochen wurde eine wilde Mischung der vier Arbeitssprachen, von denen wenigstens das Spanische von Praktikanten und Referendaren sicher beherrscht werden sollte.
Insgesamt waren diese drei Monate ein einzigartiger Einblick in die internationale Kautelarjurisprudenz, die ich jedem Juristen, der sich für diesen Tätigkeitsbereich interessiert, wärmstens empfehlen kann.
Philipp G. Kampmann
LG Köln