Der Datenschutz in Europa wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung erheblich geändert. Die EU-Verordnung harmonisiert die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und Behörden in der gesamten EU. Die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar und ist damit heute bereits verbindlich. Trotzdem herrscht aber noch viel Verwirrung und in vielen Unternehmen gibt es Zweifel – es sei daran erinnert, dass die Verordnung zahlreiche neue Anforderungen einführt und dass Verstöße sehr hohe Bußgelder hervorrufen.
Das Ziel der Kölner Tage Datenschutzrecht 2018 am 18. und 19. Juni, eine Konferenz des Verlags Dr. Otto Schmidt, war alle offenen Fragen bezüglich der DSGVO zu beantworten und die Umsetzung in einem unternehmerischen Umfeld klar und eindeutig zu erläutern. Viele Geschäftsleute aus ganz Europa und USA besuchten die zweitägige Konferenz und führende internationale Experte behandelten die Kernfragen der EU-autonomen Auslegung der Verordnung.
Die Konferenz erzeugte sehr viel Medienaufmerksamkeit und angesichts der Aktualität des Themas gab es sogar ein Teilnahmerekord unter den Besuchern.
Unter den hochkarätigen Referenten war auch Karl H. Lincke, Rechtsanwalt & Abogado und Leiter des German Desk von Mariscal Abogados. Herr Lincke, Experte für Technologie, Medien und Telekommunikation (TMT) und mehrfach mit dem Who’s who Legal Award als führender Anwalt für Informationstechnologien und Datenschutz ausgezeichnet, hielt einen Vortrag über die ersten Erfahrungen mit der DSGVO in Spanien.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen,