Das BauOG (Ley de Ordenación de Edificación, LOE im Folgenden BauOG) enthält in Kapitel III (Art. 8 bis 16) eine grundlegende Definition des Bauagenten sowie der verschiedenen Arten. Zunächst bestimmt das BauOG, dass Bauagenten alle natürliche oder juristische Personen sind, die in einem Bauprozess beteiligt sind, und dass dessen Verpflichtungen durch das BauOG, anwendbare Bestimmungen und den Vertrag bestimmt werden.
In Anbetracht dessen stellt sich die Frage, was der Bauprozess ist. Gemäß Art. 2.1 BauOG wird der Prozess definiert als die Handlung und das Ergebnis der Einrichtung eines dauerhaften, öffentlichen oder privaten Gebäudes, dessen Hauptnutzung in dem BauOG beschrieben ist.
Arten des Bauagenten in Spanien
Das BauOG differenziert zwischen 8 verschiedenen Bauagenten in Spanien
- Der Bauträger
- Der Projektleiter
- Der Bauunternehmer
- Der Bauleiter
- Der Bauausführungsleiter
- Die Körperschaften und Einrichtungen für Bauqualitätskontrolle
- Die Lieferanten
- Die Eigentümer und Nutzer
Hervorzuheben ist, dass die verschiedenen Bauagentenarten sich nicht ausschließen. Es besteht die Möglichkeit, dass eine einzelne Person mehrere Arten des Bauagenten innehat.
Die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Bauagenten mag zunächst überraschen, jedoch ist es unter Berücksichtigung des Begriffes des Bauprozesses sowie die grundlegende Definition des Bauagenten offensichtlich, dass jeder Teilnehmer an dem Bau des Gebäudes als Bauagent anzusehen ist.
Insoweit kann es etwas verwirrend sein, dass die Eigentümer und Nutzer eines Gebäudes als Bauagent bezogen werden, da sie als solche nicht am Bauprozess des Gebäudes beteiligt sind. Dies liegt jedoch daran, dass der Gesetzgeber die Bedeutung der ordnungsgemäßen Nutzung und Instandhaltung der Gebäude als Bauagenten Aktivität ansieht.
In weiteren Beiträgen werden die entscheidenden Merkmale und Hauptpflichten jedes einzelnen Bauagenten sowie die Haftpflichtregelungen vertieft.
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