In Spanien kann der Arbeitgeber im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf ein Verfahren zur wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen beschlieβen. Sie müssen jedoch die zugrunde liegenden wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktiosnbezogenen Umstände darlegen.
Was sind wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen?
Jede Änderung der folgenden Arbeitsbedingungen gilt als wesentlich oder signifikant:
- Arbeitszeit
- Planung und Aufteilung der Arbeitszeiten
- Schichtsystem
- Gehalt
- Arbeitssystem
- Aufgabenzuweisung
Es ist erforderlich, dass die Änderungen das Arbeitsverhältnis nachhaltig beeinträchtigen.
Wann werden Änderungen als allgemeingültigen angesehen?
Die Änderungen gelten als allgemeingültig, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen mindestens die folgenden im spanischen Gesetz enthaltenen Vorgaben betreffen:
- 10 Arbeitnehmer in Unternehmen mit weniger als 100 Arbeitnehmern
- 10% der Arbeitnehmer in Unternehmen mit 100-300 Arbeitnehmern
- 30 Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern.
Verfahren zur wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen
Dem Beschluβ einer allgemeingültigen ganzheitliche Änderung muss eine Reihe von Verhandlungen mit den Vertretern der Arbeitnehmer vorausgehen. Nach Artikel 41 des Estatuto de los Trabajadores (Arbeiterstatuten) muss sich das Unternehmen an die folgenden Schritte halten:
- Die Unternehmensleitung muβ die Arbeitnehmer oder ihre rechtlichen Vertreter umfassend über ihre Absicht informieren.
- Eine Verhandlungskommission muss eingerichtet werden. Die Frist für die Bildung der Verhandlungskommission beträgt 7 Tage, bzw. 15 Tage, wenn das Unternehmen keine Arbeitnehmervertreter hat.
- Die Konsultationsphase darf 15 Tage nicht überschreiten.
- Der Konsultationszeitraum kann mit oder ohne Vereinbarung abgeschlossen werden. Der Beschluβ ist sowohl den einzelnen Arbeitnehmern als auch ihren Vertretern mitzuteilen. Der Beschluβ wird 7 Tage nach dieser Mitteilung wirksam.
- Der Beschluβ kann in einem Sammelklageverfahren angefochten werden.
Erklärung der Nichtigkeit des Verfahrens zur wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen
Es ist zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren einhält und die Gründe angibt, die die Entscheidung über eine wesentliche allgemeingültige Änderung rechtfertigen. Die Nichteinhaltung einer der beschriebenen Anforderungen kann zur Nichtigkeit des Verfahrens führen.
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