Das öffentliche Auftragsvergabeverfahren in Spanien: Regelung und Prinzipen

Die spanische öffentliche Auftragsvergabe wird definiert als ein Verwaltungsprozess, bei dem ein öffentlicher Auftraggeber ein sogenanntes Ausschreibungsverfahren einleitet, um einen Vertrag mit einem privaten Auftragnehmer (Unternehmer) einzugehen, der einen bestimmten Bedarf deckt.

In diesem Sinne sind die öffentlichen Einrichtungen verpflichtet alle Grundsätze der spanischen öffentlichen Auftragsvergabe sowie die Bestimmungen über das Verfahren zur Ausschreibung, Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge einzuhalten.

Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe

Am 26. Februar 2014 erließ die Europäische Union ein neues Richtlinienpaket zur öffentlichen Auftragsvergabe mit dem die seit 2004 geltenden Rechtsvorschriften geändert wurden.

Das neue Gesetzespaket bestand aus 3 Richtlinien:

  • Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe (Konzessionsrichtlinie),
  • Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe (Vergaberichtlinie),
  • Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenrichtlinie).

Infolge der zuvor genannten Richtlinien trat das neue Gesetz 9/2017 vom 8. November über Verträge des öffentlichen Sektors (in Spanisch Ley de Contratos del Sector Público, LCSP im Folgenden VSekG) am 9. November in Spanien in Kraft, um die europäischen Richtlinien in spanisches Recht umzusetzen.

Prinzipien der öffentlichen Auftragsvergabe

Gemäß den Bestimmungen des VSekGs müssen die öffentlichen Auftraggeber während des gesamten Ausschreibungsverfahren und den folgenden Ausführungen der öffentlichen Aufträge die Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe einhalten.

Bei diesen Prinzipien handelt es sich um Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Zudem müssen die Auftraggeber während des gesamten Vergabeverfahrens einen freien Wettbewerb gewährleisten.

Typenlehre öffentlicher Verträge

Es gibt zahlreiche Verträge, die zwischen öffentlichen Ämtern und Privaten abgeschlossen werden können. Nach dem VSekG sind folgende Verträge öffentlicher Natur:

  • Bauvertrag
  • Baukonzessionsvertrag
  • Dienstleistungskonzessionsvertrag
  • Lieferungsvertrag
  • Dienstleistungsvertrag
  • Gemischte Verträge.

Arten vom Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Neben den zuvor genannten Arten von Verträgen, die von öffentlichen Stellen ausgeschrieben werden können, unterliegen die Verfahren zur Auftragsvergabe einer strengen Regulierung durch das VSekG. Die Verfahren können wie folgt sein:

  • offenes Verfahren
  • eingeschränktes Verfahren
  • Verhandlungsverfahren
  • Wettbewerbsdialog.

Im Allgemeinen ist die spanische öffentliche Auftragsvergabe ein Verfahren mit umfangreicher anwendbarer Regulierung, die äußerst komplex ist. Daher ist es unerlässlich bei öffentlichen Aufträgen während des gesamten Ausschreibungsverfahren eine fachkundige Beratung zu erhalten. Auf diese Weise können potenzielle Risiken vermieden werden, die sich aus einem öffentlichen Vertragsverhältnis ergeben könnten.

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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