Das Jahr 2019 beginnt mit der Veröffentlichung des Geschäftsgeheimnisgesetzes 1/2019. Durch sein Inkrafttreten am 13. März ist Spanien mit den übrigen Ländern Europas in Hinblick auf den Schutz von innovativen Ideen und Wissensgenerierung, unerlaubter Aneignung, Spionage und Verletzung der Vertraulichkeit in Einklang gebracht worden.
Das Gesetz stellt die Umsetzung der EU- Richtlinie 2016/943 vom 8. Juni 2016 dar und beinhaltet ein wirksames Verteidigungssystem, damit ein Unternehmen, dessen Geschäftsgeheimnisse unrechtmäßig verletzt wurden, wirksam gegen die schädigende Partei vorgehen kann.
Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes hatte Spanien kein konkretes Mittel, welches sich dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen vollständig gewidmet hatte, bis auf eine gewisse Abdeckung der Thematik auf unterschiedlichen Bereichen, wie individualisierten Regelungen im Strafgesetzbuch, dem Gesetz über unerlaubten Wettbewerb sowie durch Einbeziehung spezifischer Schutzklauseln in Verträgen bei vertraglichen Beziehungen im privatrechtlichen Bereich.
Rechtliche Definition von Geschäftsgeheimnissen
Als ersten wichtigen Punkt setzt sich das Gesetz mit der Auslegung von Geschäftsgeheimnissen auseinander. Konkret handelt es sich dabei um Informationen und Wissen technologischer, wissenschaftlicher, industrieller, kommerzieller, organisatorischer oder finanzieller Art, welches zumindest drei Voraussetzungen erfüllt:
- Es muss in dem Sinne ein Geheimnis sein, als das es in den Kreisen, in denen es normalerweise verwendet wird, nicht jedem bekannt oder einfach zugänglich ist.
- Es muss einen geschäftlichen Mehrwert haben, um geheimgehalten zu werden.
- Vom Inhaber des Geschäftsgeheimnisses müssen angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung getroffen werden.
Nach dieser Definition können Geschäftsgeheimnisse ungeschützte Elemente aus dem gewerblichen und geistigen Eigentum (z.B. neue Erfindungen, die noch nicht durch ein Patent geschützt sind), wissenschaftlichen Formeln, Arbeitsmethoden, sogar Listen von Kunden oder Lieferanten, Daten, Geschäftsstrategien, Kostenrichtlinien und andere relevante Finanzinformationen, usw. darstellen.
Dabei ist es wichtig, den vermögensrechtlichen Charakter hervorzuheben, welches das Gesetz dem Geschäftsgeheimnis zuschreibt. Das bedeutet, dass es sich bei Geschäftsgeheimnissen um rechtliche Elemente handelt, die besonders anfällig bei der Übertragung, Abtretung oder Nutzungsgenehmigungen sind und sich auf ähnliche Weise behandeln lassen wie gängige Schutzrechte wie Marken oder Patente.
Rechtswidriges Verhalten und Ausschlüsse nach dem neuen Gesetz
Verhaltensweisen, die unter dem neuen Gesetz als rechtswidrig eingestuft werden, können folgendermaßen zusammengefasst werden:
- Die Aneignung eines Geschäftsgeheimnisses ohne Zustimmung des Inhabers zur Ausführung einer rechtswidrigen Handlung
- Die Verwendung oder Weitergabe eines Geschäftsgeheimnisses, wenn es zuvor rechtswidrig erlangt oder die Verletzung der Geheimhaltungspflicht oder ähnlichem impliziert wird.
Obwohl das Gesetz den Inhaber des Geschäftsgeheimnisses vor möglichen Verletzungen jederzeit schützen möchte, schließt es Fälle aus, in denen die Aneignung, Verwendung und Weitergabe nicht rechtswidrig ist, z.B.:
- Von dem betreffenden Geschäftsgeheimnis unabhängige Entdeckungen und Erfindungen
- Rückschrittliche Technik ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung
- Ausübung rechtlicher Aufgaben welche von Arbeitnehmern und dessen Vertretern unterrichtet/weitergegeben wurden
- Jede andere Handlung, die als rechtsschaffend und fair betrachtet werden kann
Maßnahmen zur Verteidigung von Geschäftsgeheimnissen
Durch das Inkrafttreten des Gesetzes ist es nun möglich, eine Reihe wirksamer Maßnahmen gegen Verstöße auf diesem Bereich festzulegen. Diese können durch eine zivilrechtliche Anordnung ausgeführt werden, wobei unter anderem folgende Maßnahmen besonders hervorgehoben werden können:
- Die Kundgebung des Verstoßes oder der Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses
- Die Einschränkung oder das Verbot rechtswidriger Handlungen gegen Geschäftsgeheimnisse
- Die Ergreifung von Straftätern die rechtswidrig gehandelt haben
- Dessen Entlassung von Arbeitsplätzen
- Die Übergabe aller oder eines Teils der Dokumente, Gegenstände, Materialien, usw., die mit dem Geschäftsgeheimnis in Verbindung gebracht werden oder davon handeln könnten, sowie deren vollständige oder anteilige Vernichtung
- Schadensersatz für entstandene Schäden
- Die Veröffentlichung des Rechtsurteils
Die Maßnahmen zur Verteidigung des rechtswidrigen Verhaltens bei Geschäftsgeheimnissen müssen, sowie alle anderen in Artikel 9 genannten Maßnahmen, innerhalb von drei Jahren nach Erlangen der Kenntnis von der Rechtsverletzung durch den Inhaber des Geschäftsgeheimnisses, vollzogen werden. Zudem hat der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses die Möglichkeit, präventive Vorsichtsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten zur Überprüfung zu der im Patentgesetz vorgeschriebenen Bedingungen zu ergreifen.
Manuel Álvarez-Sala & José María Mesa
Wenn sie weitere Informationen zum neuen Geschäftsgeheimnisgesetz brauchen oder diesbezüglich einen juristischen Rat benötigen,