Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu Dienstfahrten weisen in Spanien einige Besonderheiten auf, welche von deutschen Regelungen abweichen. Eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Einordnung und Klassifizierung von Dienstfahrten existiert in Spanien nicht. Es wird daher die Rechtsprechung der spanischen Gerichte herangezogen.
Hin- und Rückfahrt vom Wohnsitz zum Unternehmen
Die spanische Sozialgerichtsbarkeit hat festgelegt, dass die Hin- und Rückfahrt vom Wohnsitz des Arbeitnehmers zum Unternehmen nicht als Arbeitszeit anzusehen sind.
Alle anderen dienstlichen Fahrten
Alle anderen dienstlichen Fahrten oder Dienstreisen, die nicht Hin- oder Rückfahrt vom Wohnsitz zum Unternehmen sind, gelten als effektive Arbeitszeit. Darunter sind alle Fahrten zu verstehen, die vom Arbeitnehmer regulär oder irregulär aufgrund der Wahrnehmung von Unternehmensinteressen vorgenommen werden wie z.B. Fahrten zu Kunden oder Zweigstellen des Unternehmens.
Der Oberste Gerichtshof Spaniens geht davon aus, dass wenn der Arbeitnehmer, zur Ausführung einer Tätigkeit von seinem regulären festen Arbeitsplatz zu einem anderen Einsatzort fährt, diese Fahrtzeiten regelmäßig als effektive Arbeitszeit anzurechnen sind. Falls der Arbeitnehmer keinen fest zugewiesenen Arbeitsplatz hat, sondern seine tägliche Tätigkeit darin besteht, an verschiedenen Einsatzorten zu arbeiten wie z.B. ein Techniker, dann wird auch diese Fahrtzeit als effektive Arbeitszeit gewertet. Das Unternehmen muss daher die Reisezeit bei der Berechnung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten berücksichtigen.
Berechnungsbeispiel
Ein Arbeitnehmer darf täglich maximal 9 Stunden arbeiten. Er arbeitet vormittags 3 Stunden und fährt dann weitere 4 Stunden mit dem Zug zu einem anderen Einsatzort.
Da die Fahrtzeit im Zug bereits als effektive Arbeitszeit berechnet wird, darf er bei seiner Ankunft vor Ort nur noch weitere 2 Stunden arbeiten bis die maximale Arbeitszeit von 9 Stunden erreicht ist.
Fazit
In Spanien gelten besondere arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu Dienstfahrten, welche von den deutschen Bestimmungen abweichen. Im Gegensatz zu Deutschland, gelten dienstliche Fahrten in Spanien grundsätzlich als effektive Arbeitszeit. Das Unternehmen muss daher auch die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten des Arbeitnehmers einhalten. Die Zeit, die der Arbeitnehmer auf der Dienstreise im Zug oder Flugzeug verbringt, muss bei der Berechnung der täglichen Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten berücksichtigt werden.
Miriam Klügel
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