Führungspositionen in Unternehmen in Spanien: Funktionen und Rechtsrahmen

Innerhalb eines Unternehmens kann zwischen verschiedenen Führungspositionen unterschieden werden. Je nach ihren Funktionen und der Art der Position –und unabhängig der Bezeichnung– werden diese entweder als arbeitsrechtliche oder als handelsrechtliche Beziehung betrachtet.

Generell wird zwischen drei Arten von Führungspositionen in Unternehmen unterschieden:

Die mittlere Führungsebene

Die mittlere Führungsebene beinhaltet limitierte Managementfunktionen auf einem Gebiet (z.B. die eines Personaldirektors, Finanzdirektors, kaufmännischer Direktor). Diese stehen in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen.

Führungskräfte

Führungskräfte üben Befugnisse im Zusammenhang mit dem rechtlichen Eigentum des Unternehmens aus, d.h. sie treffen im Namen des Unternehmens Entscheidungen, die für dieses bindend sind, wie z.B. die Veräußerung von Vermögenswerten oder die Übernahme von Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten, und zwar mit nahezu vollständiger Autonomie und Verantwortung, die nur durch die vom Verwaltungsorgan des Unternehmens (z.B. Geschäftsführer, CEO) festgelegten Richtlinien und Ziele begrenzt sind. Ihre Beschäftigung wird als spezielles Arbeitsverhältnis für Führungskräfte eingestuft.

Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglieder

Geschäftsführer und Verwaltungsratsmitglieder sind integrierte Mitglieder des Verwaltungsorgans des Unternehmens und als solche nehmen sie die Vertretung und allgemeine Verteidigung der Interessen des Unternehmens wahr. Sie entwickeln Strategien und legen allgemeine Richtlinien fest. Dabei kann zwischen zwei Arten von Verwaltungsratsmitgliedern im Unternehmen differenziert werden:

  • Gewöhnliches (passives) Verwaltungsratsmitglied: Dies ist ein Verwaltungsratsmitglied, dessen Funktionen im Wesentlichen beratender und repräsentativer Natur sind (Teilnahme an den Vorstandssitzungen und Unterzeichnung der Protokolle, Genehmigung der Jahresabschlüsse, usw.). Diese Person leitet jedoch nicht direkt die Geschäfte des Unternehmens. Sie sind vom arbeitsrechtlichen Verhältnis gänzlich ausgeschlossen; ihr Verhältnis ist von reiner handelsrechtlicher Natur
  • Geschäftsführendes (aktives) Verwaltungsratsmitglied: Diese Art von Verwaltungsratsmitgliedern greift in den Beratungs- und Entscheidungsprozess des Unternehmens ein und ist persönlich und direkt an der Ausführung und Leitung der Geschäfte des Unternehmens beteiligt. In der Praxis hat dies eine komplizierte Unterscheidung von der Position der Führungskraft zur Folge, da sich die Funktionen beider Positionen überschneiden. Die Quintessenz der geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder liegt gerade in der gemischten Natur ihrer Funktionen: während sie an der Leitung des Unternehmens und dessen Vertretung teilnehmen, üben sie eine effektive, persönliche und direkte Steuerung und Geschäftsleitung des Unternehmens aus (z.B. der CEO).

María Fernández Duque & José María Mesa

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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