In Spanien, das Expressinsolvenzverfahren ist im Insolvenzrecht für Unternehmen vorgesehen, denen realisierbare Vermögenswerte fehlen. Im Folgenden erklären wir die Fälle, in denen man ein solches Insolvenzverfahren verwendet, sowie die Hauptmerkmale und die Durchführung.
Was ist das Expressinsolvenzverfahren?
Das Expressinsolvenzverfahren ist eine Art von (Gläubiger) Insolvenzverfahren, das sich im Allgemeinen an diejenigen Unternehmen richtet, die keine Art von Wirtschaftsgütern zur Liquidation besitzen oder die über gar keine Vermögenswerte verfügen (oder die im Hinblick auf Liquidationszwecke unbedeutend/gering sind).
Das Insolvenzgesetz in Spanien hebt so die Ineffizienz der Ingangsetzung der gerichtlichen Maschinerie eines Insolvenzverfahrens von Gläubigern hervor, wenn es keine Wirtschaftsgüter zur Liquidation gibt. Dies basiert auf der Tatsache, dass die Gläubiger in keinem Fall ihre Schulden tilgen können, weil das insolvente Unternehmen über kein Vermögen mehr verfügt.
Auf diese Weise kann man ein langes und aufwändiges Gerichtsverfahren vermeiden, das sich aus verschiedenen Phasen zusammensetzt und das nur für Unternehmen mit einer bestimmten Vermögensstruktur sinnvoll ist. Nicht so aber für diejenigen Unternehmen, deren Vermögen es nicht einmal erlaubt, die Kosten des Insolvenzverfahrens (Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare, Kosten der Insolvenzverwaltung) selbst zu decken.
Wie wird das Expressinsolvenzverfahren durchgeführt?
Zunächst einmal kann sich jedes Unternehmen, das kein Vermögen besitzt und das sich in der Pflicht sieht, ein Gläubigerinsolvenzverfahren zu beantragen, für ein Expressinsolvenzverfahren entscheiden.
Das Antragsverfahren muss durch einen Insolvenzrichter genehmigt werden und ist dem entsprechenden Handelsgericht vorzulegen, welches nach Durchsicht der vorgebrachten Informationen darüber entscheidet, ob dieses Ausnahmeverfahren in Gang gesetzt werden soll. Nachdem man es als Expressinsolvenzverfahren zugelassen hat, wird nicht einmal mehr ein Insolvenzverwalter bestimmt, sondern das Unternehmen wird unmittelbar mit dem Gerichtsbeschluss auseinandergesetzt.
Jedoch wird die Gutgläubigkeit des Unternehmensleiters notwendig sein, um diese Art des Insolvenzverfahrens auswählen zu können. Das heißt: Für den Fall, dass der Richter feststellt, dass es in dem Unternehmen Unregelmäßigkeiten gegeben hat, die durch die mangelnde Sorgfalt der Verwalter verursacht worden ist, kann er den Antrag auf ein Expressinsolvenzverfahren ablehnen, weil es zu Wiedereinsetzungsklagen, Anfechtungsklagen oder Dritthaftungsklagen kommen kann.
Mit anderen Worten: Damit ein Expressinsolvenzverfahren zugelassen werden kann, darf sich das Unternehmen nicht dem Verdacht aussetzen, die Geschäfte nicht sorgfältig geführt und die Insolvenzsituation schuldhaft hervorgerufen bzw. verschlechtert zu haben.
Welche Vorteile bietet das Expressinsolvenzverfahren?
Die wesentlichen Vorteile für ein solches Verfahren zu entscheiden sind – vorausgesetzt, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – Folgende:
- Die Kostenersparnis für das Unternehmen
- Die Schnelligkeit und Agilität des Verfahrens: Der Richter verkündet im selben Beschluss die Eröffnung und die Beendigung des Insolvenzverfahrens, ohne dass demzufolge irgendeine Phase des üblichen Insolvenzverfahrens (allgemeine Phase, Phase der Einigung und Auseinandersetzungsphase) stattfindet
- Zeitgleich ordnet der Richter auch die Auflösung der Gesellschaft und die Schließung des Registerblatts an.
Manuel Álvarez-Sala & José Maria Mesa
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