Die disziplinarische Kündigung in Spanien beruht auf einem schweren und schuldhaften Verstoß des Arbeitnehmers. Gemäß dem Arbeitnehmerstatut gilt Folgendes als Vertragsverletzung:
- Wiederholtes und unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit oder Unpünktlichkeit.
- Disziplinlosigkeit oder Ungehorsam bei der Arbeit.
- Verbale oder körperliche Übergriffe gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber anderen Arbeitnehmern desselben Betriebs oder deren Familienangehörige.
- Verletzung des Prinzips von Treu und Glauben im Hinblick auf die Vertragsbeziehung sowie Vertrauensbruch bei der Ausübung der Arbeit.
- Der kontinuierliche Rückgang der normalen oder vertraglich geregelten Arbeitsleistungen.
- Häufige Trunkenheit oder Drogeneinfluss, wenn dadurch die Arbeitsleistung negativ beeinträchtigt wird.
- Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung; sowie sexuelle oder geschlechtsspezifische Belästigung des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer desselben Unternehmens.
Ob eine Kündigung aus disziplinarischen Gründen entschädigt werden muss, hängt von dessen Begründetheit ab:
Begründete disziplinarische Kündigung
Das Unternehmen hat die erforderlichen Formalitäten eingehalten und die behauptete Pflichtverletzung des Arbeitnehmers ordnungsgemäß mitgeteilt.
In diesem Fall ist die Entscheidung des Unternehmens rechtsgültig und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Er hat jedoch Anspruch auf entsprechende Arbeitslosenunterstützung durch die Sozialversicherung, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.
Unbegründete disziplinarische Kündigung
Das Unternehmen hat eine der formalen Voraussetzungen nicht erfüllt oder die genannte Pflichtverletzung konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden. Im Fall einer unbegründeten Kündigung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 33 bzw. 45 Tagesgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Höchstgrenzen).
Nichtige disziplinarische Kündigung
Die Kündigung wurde aufgrund diskriminierender Gründen ausgesprochen, verstößt gegen Grundrechte und Grundfreiheiten des Arbeitnehmers oder überschneidet sich zeitlich mit einer Schwangerschaft, Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption oder Pflege von Familienangehörigen stehen. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, den Arbeitnehmer wiedereinzustellen und die gegebenenfalls ausgebliebenen Gehaltszahlungen nachzuzahlen.
Welche formalen Voraussetzungen bedarf es für eine disziplinarische Kündigung
Disziplinarische Kündigungen müssen dem Arbeitnehmer schriftlich unter Angabe der Gründe und des Datums, an dem sie wirksam wird, formal mitgeteilt werden.
In Tarifverträgen können zusätzliche formale Voraussetzungen für die Kündigung festgelegt werden. Zum Beispiel die Verpflichtung vor der Kündigung ein Disziplinarverfahren einzuleiten, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, Argumente bzw. entlastende Beweise vorzubringen. Daneben kann auch eine Mitteilungspflicht der Entlassungsentscheidung an die Arbeitnehmervertreter gemäß Artikel 64 Absatz 4 Buchstabe c) des Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores) bestehen. Die Nichteinhaltung dieser zusätzlichen Formalitäten durch das Unternehmen kann dazu führen, dass die Kündigungserklärung als unbegründet angesehen wird.
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