In Spanien hat sich in den letzten zwei Jahren viel im Immobilienrecht getan.
Das neue Gesetz zur Regelung von Bauvorhaben
Hervorzuheben sind die Änderungen durch das neue Gesetz zur Regelung von Bauvorhaben (Ley de la Ordenación de la Edificación). Bisher fehlte eine gesetzliche Reglung. Im Mai 2000 änderte sich dies. Noch im selben Jahr wurde eine einheitliche Regelung geschaffen, die den europäischen Direktiven entspricht. Die Gesetzgeber orientierten sich unter anderem an den europäischen Nachbarn und den Vereinigten Staaten.
Die Zielsetzungen des Kyoto-Protokolls wurden ebenso berücksichtigt. Zudem tart Anfang 1999 mit dem Königlichen Dekret 279/1999 ein neues Telekommunikationsrecht für das Bauwesen in Kraft. Danach müssen alle Neubauten Telekommunikationsdienstleistungen beinhalten, wie zum Beispiel Basistelefone, radio- und Fernsehanschluss per Erdleitung und Satellit. Für eine Baugenehmigung bedarf es der Expertise eines Telekommunikationstechnikers und der Bescheinigung des Provinzamtes für Telekommunikation. Zuletzt trat im Frühjahr 2002 die Sicherheitsverordnung gegen Brände in Industrieeinrichtungen in Kraft. Dieser Vorschrift gilt für industrielle Neubauten. Sie hat den Brandschutz zum Gegenstand und regelt die Schutzmassnahmen, amtlichen Genehmigungsvoraussetzungen und Auflagen.
Dank der Regelung bestehen detaillierte Vorgaben zu Feuerempfindlichkeit, Beschaffenheit der tragend Säulen. Fluchtmöglichkeiten, elektrische Installationen, Ventilierung, Rauchanzüge. Auf erste Kritik an den Gesetzen musste man nicht lange warten. Der Vorwurf: Sie seien nicht durchgreifend genug. Dabei wird jedoch übersehen, dass nicht nur eine Gewährleistung, der Mindestqualitäts- und Sicherheitsstandards vorliegt, sondern in dem Gesetz auch Anspruchsgrundlagen geschaffen wurden, die den Verbrauchern im Streitfall die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtern.
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