Energierecht in Spanien (4): Neuerungen zur Identifikation und Sicherung freier Netzkapazität des Stromnetzes

Bei der Projektentwicklung von Energieprojekten im Bereich der erneuerbaren Energien in Spanien sind die Projektentwickler in den letzten Jahren immer wieder auf Probleme bei der Identifizierung und Sicherung von verfügbaren Netzkapazitäten für ihre Projekte gestoßen.

Das Problem hat seinen Ursprung in der – aus technischen Gründen – begrenzten Kapazität des Stromnetzes zur Einspeisung zusätzlicher elektrischer Energie. Dementsprechend ist die Kapazität zum Anschluss zusätzlicher Anlagen (oder zur Erweiterung bestehender Anlagen) an den verschiedenen Anschlusspunkten begrenzt.

Die bisherige Regelung

In der bisherigen Regelung mangelte es für eine erfolgreiche Projektentwicklung oftmals an Transparenz bezüglich der verfügbaren Kapazitäten. Diesbezüglich war es in der bisherigen Projektentwicklung in Spanien meist notwendig auf Verdacht oder aufgrund von Insiderinformationen die in Spanien vorgeschriebene Sicherheit in Höhe von 40 EUR/kWh zu hinterlegen, um in einem anschließenden förmlichen Antragsverfahren zu erfahren, ob an dem jeweiligen Anschlusspunkt ausreichende Netzkapazität verfügbar ist. Oftmals stellte sich dann (viele Wochen später) heraus, dass keine Netzkapazität verfügbar ist!

Der finanzielle und zeitliche Verlust, der mit diesem Vorgehen einhergeht, ist ersichtlich—und für viele Projektentwickler dauerhaft nicht tragbar. Auch führte dies teils zu ineffizientem Verhalten, z.B. die Hinterlegung der Sicherheiten und überstürzte Beantragung zahlreicher Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen war gang und gebe, die zahlreichen Absagen wurden dann als Risiko mit einkalkuliert. Für ausländische Investoren ist dies oftmals schwer verständlich!

Die vom Real Decreto-Ley 23/2020, vom 23. Juni 2020, und vom Real Decreto 1183/2020, vom 29. Dezember 2020 eingeführten Neuerungen, sollen die Lage etwas verbessern.

Internetportale zur Identifikation freier Netzkapazität

Das neue Real Decreto 1183/2020 sieht die Schaffung von Internetportalen durch die Netzbetreiber, welche unter anderem die Beantragung von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen, die Nachverfolgung des Verfahrensstandes im Genehmigungsverfahrens sowie die Bereitstellung verschiedener Informationen bezüglich der verschiedener Anschlusspunkte vor.

Als besondere Neuerung bestimmt Artikel 5.4 des Real Decreto 1183/2020, dass diese Internetportale auch Auskunft über bestehende Netzkapazitäten an den verschiedenen Anschlusspunkten geben soll. Die Bestimmung der einzelnen Kriterien in dieser Hinsicht obliegt der spanischen Energiebehörde CNMC (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia).

Hybridisierung von Projekten

Eine interessante Besonderheit ergibt sich hinsichtlich der Hybridisierung bereits bestehender Anlagen. In dieser Hinsicht bestimmt Artikel 27 des neuen Real Decreto 1183/2020, dass für die Hybridisierung bereits bestehender Anlagen durch Hinzufügen von erneuerbare-Energien Modulen, die daraus resultierende elektrische Energie am selben Anschlusspunkt einspeisen können, an welche die bisherige Anlage bereits angeschlossen ist.

In dieser Hinsicht besteht die Möglichkeit, eine Erweiterung der bisher bestehenden Netzanschluss- und Einspeisegenehmigung zu beantragen, ohne dass das allgemeingültige Kriterium der zeitlichen Rangfolge gilt. Mit anderen Worten: Anträge zur Erweiterung bereits bestehender Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen können unter gewissen Umständen in solchen Fällen bezüglich anderer Projekte vorrangig behandelt werden, auch wenn diese einen früheren Antrag gestellt haben.

Kriterien hinsichtlich der Modifizierung von Projekten

Das Real Decreto-Ley 23/2020, vom 23. Juni 2020, führte zudem eine Reihe von Kriterien ein, welche sich auf die Gültigkeit von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen im Falle einer Modifizierung von Projekten bezieht. Diese Frage war bislang oftmals umstritten und führte im Zweifelsfall dazu, dass die Genehmigungen neu beantragt werden mussten.

Im Wesentlichen besteht die Bedingung, dass die Anlage den im Genehmigungsantrag bezeichneten Merkmalen entspricht. Grundsätzlich darf nach Beantragung der Netzanschluss- und Einspeisegenehmigung keines der folgenden Merkmale mehr verändert werden:

  • Die Stromerzeugungstechnologie
  • Die Kapazität der Anlage
  • Die geografische Lage

Wird eines der dieser Merkmale modifiziert, ist die Einleitung eines neuen Genehmigungsverfahrens notwendig. Sollte eine Anlage in anderer Hinsicht modifiziert werden, so sind die Projektunterlagen entsprechend zu modifizieren und dem Netzbetreiber zu melden.

Auswirkungen in der Praxis?

Hinsichtlich der neuen Regelung ist noch abzuwarten, ob diese in der Praxis eine fairere Grundlage zur Identifikation und Sicherung freier Netzkapazitäten schafft. Insbesondere wird sich herausstellen, ob mit der neu geschaffenen Transparenz auch eine effektivere Projektentwicklung in Spanien stattfinden kann.

Pia V. Kohrs

Falls Sie weitere Informationen zum Thema Netzkapazität oder Netzanschlüsse- und Einspeisegenehmigungen in Spanien benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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