Der Betriebsübergang beim Verkauf von Vermögenswerten in Spanien

Heutzutage leben wir in einer zunehmend globalisierten Welt, in der es immer häufiger zu Änderungen der Eigentumsverhältnisse von Unternehmen, Arbeitsplätzen oder wirtschaftlichen Einheiten kommt. In Spanien gibt es eine Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer, die von solchen Eigentümerwechseln betroffen sind. Für Arbeitgeber ist es wichtig, diese Vorschriften zu kennen, um unangenehme Überraschungen während des Umwandlungsprozesses zu vermeiden.

Je nach der Art des Betriebsübergangs kann es zu einem Betriebsübergang kommen oder auch nicht. Im Folgenden befassen wir uns mit dem Betriebsübergang bei dem Verkauf von Vermögenswerten.

Ein Betriebsübergang bei der Veräußerung und dem Erwerb von Vermögenswerten liegt vor, wenn ein Unternehmen die Vermögenswerte eines anderen Unternehmens erwirbt, um den Geschäftsbetrieb des erworbenen Unternehmens fortzuführen. In Spanien sieht Artikel 44 des Arbeiterstatuts den Schutz der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf von Vermögenswerten vor.

Dieser Artikel sieht vor, dass im Falle eines Wechsels der Unternehmenseigentümer durch den Verkauf von Vermögenswerten alle Verträge, die vor der Übertragung der Produktionseinheit in Kraft waren, auch nach der Transaktion in Kraft bleiben. Dies bedeutet, dass die Verträge der Arbeitnehmer nicht betroffen sind.

Anforderungen an den Betriebsübergang beim Verkauf von Vermögenswerten

  • Übertragung einer ausreichenden und unabhängigen wirtschaftlichen Einheit, die in der Lage ist, die wirtschaftliche Tätigkeit selbständig und effizient fortzuführen.
  • Fortführung der Tätigkeit und Erbringung von Dienstleistungen, weshalb die Übertragung der erforderlichen materiellen und personellen Ressourcen unerlässlich ist
  • Wechsel des Unternehmenseigentums: Die Produktionseinheit geht von einem Unternehmen auf ein anderes über.

Pflichten von Käufer und Verkäufer beim Betriebsübergang

Der Verkauf von Vermögenswerten im Rahmen eines Betriebsübergangs hat erhebliche Auswirkungen auf die Verpflichtungen beider Parteien:

  • Der neue Arbeitgeber tritt in die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen des früheren Arbeitgebers ein, einschließlich der Pensionsverpflichtungen. Für die Arbeitnehmer gilt weiterhin derselbe Tarifvertrag, so dass sie dieselben Arbeitsbedingungen und erworbenen Rechte behalten.
  • Der Käufer und der Verkäufer müssen die Arbeitnehmer über die Transaktion und ihre Auswirkungen auf ihre Arbeitsbedingungen informieren.
  • Während der drei Jahre nach dem Zeitpunkt des Übergangs haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch für unbezahlte arbeitsrechtliche Verpflichtungen, die vor dem Übergang der Vermögenswerte entstanden sind.

Um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Unternehmensnachfolge bei einer Veräußerung und einem Erwerb von Vermögenswerten erfüllt sind, müssen alle Umstände und Merkmale der Transaktion analysiert werden. Die bloße Veräußerung und der Erwerb von Vermögenswerten reichen nicht aus, um den Übergang einer eigenständigen wirtschaftlichen Einheit festzustellen, sodass ein Betriebsübergang nicht immer gegeben ist.

Die Definition des Betriebsübergangs bei der Veräußerung von Vermögenswerten ist sehr weit gefasst und kann zu unterschiedlichen Auslegungen Anlass geben. Außerdem müssen die neuesten Urteile der spanischen Gerichte berücksichtigt werden. Eine fachkundige Beratung ermöglicht es den an der Transaktion beteiligten Parteien, fundierte Entscheidungen zu treffen, um Strafen oder rechtliche Unwägbarkeiten in der Zukunft zu vermeiden und den Erfolg der Transaktion zu gewährleisten.

Wenn Sie weitere Informationen zum Betriebsübergang beim Verkauf von Vermögenswerten in Spanien wünschen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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