Schutz der Käufer bei unzureichender Aufklärung über Risiken der Vorzugsanteile
Generell neigen die spanischen Gerichte dazu, Käufer von Vorzugsanteilen (sogenannte Preferentes) zu schützen, wenn sie nicht das für diese Produkte geltende Anlegerprofil erfüllten und nicht hinreichend über die Merkmale und Risiken des Produkts aufgeklärt wurden. In diesen Fällen werden die Finanzinstitute zur Erstattung der Anlagebeträge verurteilt.
Boomender Verkauf von Vorzugsanteilen durch Finanzinstitute in Spanien
Es ist bekannt, dass bis zum Jahr 2011 in Spanien der Verkauf von Vorzugsanteilen durch Finanzinstitute boomte. Die fatale Folge für die Anleger war, dass sie in den meisten Fällen nicht nur auf die versprochene Rendite oder Zinscoupons verzichten mussten, sondern ihnen auch jegliche Möglichkeit genommen war, diese Vorzugsanteile auf dem Kapitalmarkt zu verkaufen, um dadurch wenigsten teilweise ihre Anlage zurückzuerhalten.
Dieser Umstand hat eine Welle von Klagen veranlasst, die wiederum zu einer relativ gefestigten Rechtsprechung geführt haben. Generell werden die Zeichnungsverträge für Vorzugsanteile von den Gerichten für nichtig erklärt und die Finanzinstitute verurteilt, den Anlegern die für den Kauf der Anteile aufgewendeten Summen zuzüglich Zinsen zu erstatten.
In einigen Fällen hatte der Käufer der Vorzugsanteile jedoch den Status eines erfahrenen Anlegers und war sich – mehr oder weniger – des den Vorzugsanteilen zugrunde liegenden Risikos bewusst (wenngleich natürlich niemand sich wirklich der bevorstehenden düsteren Zukunft bewusst war). In diesen Fällen war die Rechtsprechung konsequenterweise nicht so „anlegerfreundlich“, um diesen Ausdruck zu bemühen.
Es ist jedoch allgemein (und auch unseren Gerichten) bekannt, dass die Finanzinstitute nicht nur versuchten, diese Vorzugsanteile bei ihren erfahrenen Kunden zu platzieren, sondern auch bei Kleinsparern und sogar Rentnern. In vielen Fällen boten sie diesen Anlegern an (oder empfohlen sogar), ihre Ersparnisse für den Kauf von Vorzugsanteilen, ein unbestritten komplexes Finanzprodukt, zu verwenden. Dabei stellten die Finanzinstitute die „Vorteile“ in den Vordergrund, während sie die damit verbundenen Risiken herunterspielten.
Nichteinhaltung der Informationspflicht durch spanische Finanzinstitute
Die rein formale statt inhaltliche Einhaltung der für den Verkauf dieser Art von Finanzprodukten geltenden Vorschriften (insbesondere das Kapitalmarktgesetz) sowie die sich anschließende Nichteinhaltung der Informationspflichten durch die Finanzinstitute haben die spanischen Gerichte veranlasst, auf das Vorliegen eines Willensmangels bei der Einwilligung der Anleger in den Kauf von Vorzugsanteilen zu erkennen. Gemäß Artikel 1265 ff. Zivilgesetzbuch führt dieser Willensmangel zur Nichtigkeit des Kaufs der Anteile und zur Erstattung der für den Kauf aufgewendeten Mittel an die Anleger.
Wir haben es allerdings nicht mit einer allgemeinen Regel zu tun, die von den Gerichten systematisch angewendet würde. Sie prüfen vielmehr, wie es geboten ist, in jedem Einzelfall das Anlegerprofil des Käufers, seine Erfahrungen in finanziellen Belangen, die konkreten Umstände des Kaufabschlusses und andere maßgebliche Sachverhalte. Deshalb ist eine sachgerechte juristische Beratung von grundlegender Bedeutung, wenn es um die gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Finanzinstitut in diesem Bereich geht.
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