Eine neu eingeführte Regelung macht Schenkungen zu Gunsten der Nachkommen im Vergleich zu Erblassungen wieder interessant in Spanien.
Die Schenkung in Spanien
In der untenstehenden Tabelle finden Sie einen Überblick über die entsprechenden Steuersätze und die jeweiligen Höchstgrenzen der zu versteuernden Schenkungsbeträge.
Der Spitzensatz der Besteuerung bei Schenkungen liegt bei ca. 9% auf alle erhaltenen Schenkungsbeträge, die 600.000 € übersteigen.
Zu versteuernder Schenkungsbetrag (Euro) | Zu bezahlende Steuer (Euro) | Höchstgrenzen der zu versteuernden Schenkungsbeträge | Steuersatz (%) |
0,00 | 0,00 | 200.000,00 | 5 |
200.000,00 | 10.000,00 | 600.000,00 | 7 |
600.000,00 | 38.000,00 | Mehr | 9 |
In Folge der neuen Regelung kann es dazu kommen, dass die Besteuerung auf die Annahme einer Schenkung geringer ist als die Besteuerung auf die Annahme einer Erbschaft.
Die Erblassung in Spanien
Im Gegensatz dazu liegt der Spitzensatz der Belastungen auf Erbschaften bei 32% auf Erblässe, die 800.000 € übersteigen.
Auch wenn die aus der Erbschaftsannahme abgeleitete Steuerquote von der Anwedung einer Bonifikation profitieren kann, ist es im Ergebnis dennoch möglich, dass die entstandene Versteuerung der Erbschaft höher ist als die entstandene Versteuerung der Schenkung.
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