Unter den wesentlichen Neuerungen, die das neue Handelsgesetz in Spanien mit sich bringt, finden sich Regelungen über Unternehmen, die Vertretung von Unternehmern, über den Unternehmenshandel sowie über das Handelsregister.
Der Begriff Unternehmer umfasst Landwirte und Handwerker, Personen die gedankliche, freie, wissenschaftliche sowie künstlerische Tätigkeit ausführen und ihre Güter oder Dienstleistungen auf dem Markt anbieten. Eingeschlossen sind auch alle juristischen Personen, die die im Gesetz vorgesehenen Aktivitäten ausüben, sowie Vereinigungen und Stiftungen sowie Körperschaften ohne juristische Persönlichkeit.
Ebenfalls geregelt werden die allgemeinen Anforderungen über die Fähigkeit von Unternehmern zur Ausübung ihrer Tätigkeit, im eigenem Namen oder durch einen gesetzlichen Vertreter. Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige und Personen mit Behinderung können mittels ihrer gesetzlichen Vertreter weiterhin ihre Unternehmenstätigkeit ausüben, welche sie mittels Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis erlangt haben oder wenn sie diese Tätigkeit im dem Moment als der Auslöser der Behinderung eintrat, ausgeübt haben.
Vermögensrechtliche Haftung
Zu nennen sind weiter die Regelungen über die vermögensrechtliche Haftung des GmbH–Geschäftsführers, wobei die Haftung nicht dessen privaten Wohnsitz umfasst, wie es im Gesetz über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung vom 27. September 2013 vorgesehen ist.
Innerhalb der Vertretung ergeben sich für Unternehmen sowie für allgemeine und besondere Bevollmächtigte Neuerungen, je nachdem ob sich die Vollmacht auf alle Aktivitäten bezieht oder nur auf bestimmte Handlungen des Unternehmens.
Geschäftswert und Konkurs
Das Unternehmen ist eine Vereinigung verschiedener Elemente, woraus sich ein bestimmter Wert ergibt: der Geschäftswert. Die Immobilien und Räumlichkeiten in denen der Unternehmer seine Tätigkeit ausübt werden als Einrichtungen definiert, wobei zwischen Hauptbetrieb, Fillialen, sowie darüber hinaus zwischen Zweigniederlassungen oder den Nebeneinrichtungen unterschieden wird.
Eine der Neuheiten, die ins Handelsgesetzbuch aufgenommen wurde, betrifft das Insolvenzverfahren bei Betriebsübergabe. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine Zustimmung der Gegenpartei fehlt, führt dies zur Freigabe von den im laufenden Geschäftsjahr geschlossenen Verträgen, Freigabe im Rahmen der Kreditverbindlichkeiten und zur Übernahme der Schulden durch den Empfänger welche sich aus den Finanz- und Rechnungsunterlagen ergeben, für die der Übertragende persönlich haftet.
Die Regelungen des Handelsgesetzbuches enthalten auch Referenzen zu den technischen Mittel, wie die zentrale elektronische Plattform, die einen öffentlichen Zugang ermöglicht, sowie den elektronischen Support, den Nachweis über das einschreibbare Dokument oder die Ausstellung von Zertifikaten oder informatorische Vermerke.
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