Der Ausbildungsvertrag in Spanien: Kosten und Finanzierung

Die der Lehrtätigkeit gewidmente Zeit darf im ersten Jahr nicht unter 25%, und im zweiten und dritten Jahr nicht unter 15% der vom Tarifvertrag festgelegten Höchstarbeitszeit, oder bei dessen Nichtvorhandensein, der höchsten gesetzlichen Arbeitszeit liegen.

Zur Kalkulation der für die Lehrtätigkeit verwendeten Zeit wird die Jahresarbeitszeit unter Ausschluss der Ferientage vewendet.

Vereinbaren die Parteien, die Lehrtätigkeiten auf bestimmte Zeiträume während der Vertragslaufzeit zu konzentrieren, müssen sie darauf im Ausbildungsvertrag ausdrücklich hinweisen.

Ausbildungskosten und Finanzierungshöchstgrenzen

Die finanzierbaren Ausbildungskosten in Ausbildungsverträgen berechnen sich nach den folgenden ökonomischen Modellen:

  • Berechnung bei Präsenzausbildung: Kosten pro Stunde / Auszubildenden = 8 €
  • Berechnung bei Ausbildung durch Fernstudium: Kosten pro Stunde / Auszubildenden = 5 €

Diese Wirtschaftsmodule können durch die Ermächtigung des Zuständigen der Generaldirektion des öffentlichen Dienstes für Einstellungsfragen (SPEE) aktualisiert werden.

Das maximale Ausmaß der Vergütungen, welche die Firma für die Finanzierung der Ausbildungskosten – wie zuvor gezeigt – anwenden kann, ist das Ergebnis der Multiplikation des jeweiligen Wirtschaftsmoduls mit einer Zahl von Stunden, die wie zuvor beschrieben, gleichwertig mit 25% des Arbeitstages während des ersten Jahres, und mit 15% während des zweiten und dritten Jahres des Ausbildungsvertrags ist.

Vergütungen und von der Firma zu erfüllende Voraussetzungen

Die Anwendung der Vergütungen der Sozialversicherungsbeiträge durch die Firmen hängt von der Erfüllung der folgenden Voraussetzungen ab:

  • Unterzeichnung des Vertrags über die Ausbildungstätigkeit und Erklärung des selbigen bei einer gesetzlichen Stellvertretung des Arbeitnehmers
  • Autorisierung und Bitte um Aufnahme der Ausbildungstätigkeit
  • Zuweisung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz, der im Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit steht. Dieser muss kompatibel mit der Zeit sein, die der Ausbildung gewidmet wird. Das zuständige Amt des öffentlichen Dienstes für Beschäftigung (Servico Público de Empleo, SPE) überprüft diese Voraussetzungen bevor der Ausbildungsbeginn autorisiert wird
  • Ernennung einer Person mit geeigneter Qualifikation und professioneller Erfahrung für die Betreuung im Firmenumfeld (Im Einklang mit der vierten Zusatzbestimmung des Regelwerks entwickelt die zuständige öffentliche Verwaltung auf koordinierte Weise Programme, Leitfäden u.Ä. zur Vorbereitung und Ausbildung der Personen, die für die Betreuung der Auszubildenden zuständig sind. Außerdem stellen die Firmen oder Ausbildungszentren Programme zusammen, damit die Arbeitnehmer die Funktionen des Artikel 20 des Real Decreto 1529/2012 vom 8. November ausüben können.)
  • Überprüfung der rechtmäßigen Unterstützung für die Kosten und Bezahlung der durchzuführenden Ausbildung.

In monatlichen Berichten wird das Verhältnis der maximal finanzierbaren Stunden zur tatsächlich durchgeführten Ausbildungzeit dargestellt, welche gleichwertig mit 25% der Arbeitszeit jeden Monats während des ersten Jahres und 15% jeden Monats während des zweiten und dritten Jahres ist.

In dem Falle, dass sich die Durchführung der Ausbildung auf eine bestimmte Zeitperiode während der Vertragsgültigkeit konzentriert, werden die Vergütungen monatlich im aufgezeigten Verhältnis realisiert, bis die Firma den maximalen Umfang der rechtlich verfügbaren Finanzierung erreicht.

Geschieht das auf betrügerische oder unrechtmäßige Weise, wird die Anzahl der nicht einbezahlten Teile zum Objekt einer öffentlichen Reklamation durch einen Liquidationsakt der Inspektionsinstanzen von Arbeitsamt und Sozialversicherung. Der Verzugszins wird ab dem Moment der unrechtmäßigen Benutzung geschuldet.

Zahlung an die Ausbildungszentren und Nachweis

Die Zahlung der Ausbildungskosten geschieht auf folgende Weise, wenn die Erteilung der Ausbildung von einem akkreditierten oder privat autorisierten Ausbildungszentrum durchgeführt wird:

  • Die Firma bezahlt dem Zentrum jeden Monat die Kosten der Ausbildung und es kommen die betreffenden Vergütungen der Sozialversicherungsbeiträge hinzu
  • Diese Zahlung sollte im Monat nach dem Verstreichen der regulären Frist für die Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge getätigt werden. Dies geschieht monatlich bis der Anfangsvertrag oder der Aufschub zu Ende geht
  • Eine Rechnung, welche von der Zentrale der Firma monatlich verschickt wird und in welcher die Daten des Auszubildenden, der Name des Zentrums, die realisierte Ausbildung, die Anzahl der Ausbildungsstunden im auszuführenden Monat, das Datum der Rechnung und der rechtliche Vertreter des Zentrums aufgeführt werden, sollte schriftlich niedergelegt werden
  • Das Ausbildungszentrum kommuniziert dem SPEE (öffentlicher Dienst für Anstellung) regelmäßig über ein elektronisches Register die Daten des vorherigen Punktes nach Art und Weise der Entwicklung der Ausbildungskosten oder im Monat nach der Beendigung eines Haushaltsjahres. Diese Mitteilung wird von der Firma selbst durchgeführt, sofern Akkreditierung und Autorisation zur Verfügung stehen, wenn diese für die Gewährung der Ausbildung verantwortlich ist
  • Die Rechnungen bzw. Zahlungsbelege stehen dem SPEE und anderen Kontrollorganismen während einem Zeitraum von fünf Jahren seit des Ablaufs der geschlossenen Verträge in den Firmen zu Verfügung. Außerdem sollten die Kosten der Ausbildung, welche Objekt von Vergünstigungen sind, ausdrücklich in der Firmenbuchhaltung dargestellt werden.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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