Dieser Vertragstyp hat in Spanien zum Ziel, die Durchführung einer bestimmten Arbeit oder Dienstleistung in Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Der zeitlich begrenzte Arbeitsvertrag kann Teilzeit oder Vollzeit sein
Der zeitlich begrenzte Arbeits- und Dienstleistungsvertrag beschränkt sich auf den Zeitraum, der für die Durchführung der Tätigkeit benötigt wird. Außerdem kann der Vertrag auf Voll- oder Teilzeit festgelegt werden. Mit Vertragsablauf muss der Unternehmer dem Arbeitnehmer eine Entschädigung von 11 Arbeitstagen für jedes gearbeitete Jahr bezahlen, sollte der Vertrag ab dem 1. Januar 2014 geschlossen worden sein, 12 Arbeitstage, wenn der Vertrag nach dem 1. Januar 2015 geschlossen wurde. Man kann den Vertrag in einen unbefristeten verwandeln, allerdings ohne Vergütung.
Der Vertrag läuft bei vorheriger Kündigung durch eine der Seiten aus, wenn die Arbeit oder Dienstleistung beendet ist.
Kündigungsfristen
Überschreitet der Vertrag die Dauer von einem Jahr, so ist die Partei, die die Kündigung ausspricht, dazu verpflichtet der anderen Partei die Beendigung des Vertrags mindestens 15 Tage zuvor mitzuteilen.
Die Nichterfüllung der zuvor genannten Frist durch den Unternehmer verpflichtet ihn dazu, eine Entschädigung zu entrichten, welche dem Lohn der Tage, in welchen die Frist verpasst wurde, entspricht.
Wäre bei Ausführung des Werks oder der Dienstleistung die Kündigung nicht ausgesprochen worden und der Arbeiter würde seine Leistung weiter ausführen, so würde sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängern. Bis zum Beweis des Gegenteils wird die Befristung der Leistung vermutet.
Bei Auslaufen des Vertrags hat der Arbeitnehmer das Recht, bis zum 31. Dezember 2013 eine Entschädigung zu erlangen. Deren Umfang ist gleichwertig mit dem Teil proportional zu der Summe, die entsteht, bezahlt man 10 Tage Lohn für jedes Arbeitsjahr. Diese Summer steigt jedes Jahr um einen Tag bis zum 1. Januar 2015, sodass 12 Tage bestehen bleiben oder es kommen die Vorschriften der jeweils gültigen Norm zur Anwendung.
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