Als Fortsetzung des ersten Teils dieses Artikels werden weitere Änderungen des 14/2013 Gesetzes vorgenommen. Das Gesetz enthält verschiedene Änderungen für die internationale Mobilität. Dadurch wird eine Vereinfachung der Visa- und Aufenthaltstitelfrage für Unternehmer, hochqualifizierte Fachleute und Arbeiter oder Fachleuten, die umziehen müssen, ermöglicht.
Dieses Gesetz enthält ausserdem eine Änderung zur Pfändung der Wohnstätte aufgrund von Schulden gegenüber die Sozialversicherung bei Selbstständigen.
Unternehmer und unternehmerische Tätigkeit
- Laut des Gesetzes sind Unternehmertum und unternehmerische Tätigkeiten diejenigen, die einen Innovationscharakter mit bestimmtem wirtschaftlichen Interesse für Spanien haben.
- Die Schaffung von Arbeitsplätzen in Spanien wird hoch bewertet. Betrachtet wird auch das berufliche Profil der Vertragspartei, der Geschäftsplan und seine Finanzierung, der Mehrwert für die spanische Wirtschaft, die Innovations- und Investionsmöglichkeiten.
- Das Gesetz erlaubt die Beantragung eines Visums von einem Jahr Gültigkeit, um die Durchführung der Formalitäten, die für die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit notwendig sind, zu ermöglichen. Wenn die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit vor dem geplanten Anfang gerechtfertigt ist, wird der Antrag auf eine Aufenthaltsberechtigung ohne vorherige Aufenthaltmindestdauer ermöglicht.
- Genauso kann eine Aufenthaltsberechtigung ausgestellt werden für Ausländer, die Eintritt in Spanien beantragen oder, die Inhaber einer Aufenthalts- oder Wohnsitzgenehmigung oder eines Visums sind. Dies gilt auch für diejenigen, die eine unternehmerische Tätigkeit anfangen oder fortsetzen, oder eine wirtschaftliche Tätigkeit als Unternehmer aufnehmen wollen.
- Zusätzlich zu den vorgesehen allgemeinen Anforderungen müssen sie die sektorspezifischen Anforderungen für die Aufnahme einer unternehmischen Tätigkeit erfüllen.
Hochqualifizierte Fachleute
Unternehmen, die die Eingliederung von ausländischen Fachleuten für die Entwicklung einer Arbeits- oder Beschäftigungsbeziehung benötigen, können eine Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachleuten beantragen.
Diese Arbeits- oder Beschäftigungsbeziehung muss eine der folgenden Eigenschaften nachweisen:
Das Führungspersonal oder die hochqualifizierten Fachleute müssen zu einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe gehören, die eine der folgenden Merkmale erfüllt:
- Durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den drei vorausgehenden Monaten von über 250 in Spanien.
- Einen Nettoumsatz in Spanien von über 50 Millionen Euro oder einen Umfang an Eigenkapital oder einen Nettovermögenswert in Spanien von über 43 Millionen Euros.
- Durchschnittliche jährliche Bruttoinvestitionen aus dem Ausland von mindesten einer Millionen Euro in den drei Jahren unmittelbar vor dem Antrag.
- Unternehmen mit einem Bestandswert oder Bestandsposition von über 3 Millionen Euro laut den letzten Daten des Investitionsregisters.
- Bei kleinen und mittleren Unternehmen, Zugehörigkeit zu einem als strategisch betrachteten Sektor.
Diese Unternehmen können ein Sammelverfahren für die Genehmigungen beantragen, um die Versetzungen von ganzen Gruppen an Fachleuten fortzusetzen.
Führungspersonal oder hochqualifizierte Fachleute, die Teil eines Unternehmensprojekts von allgemeinem Interesse sind:
- Die Schaffung von direkten Arbeitsplätzen.
- Die Erhaltung des Beschäftigungsniveaus.
- Die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Branche oder geographischen Umgebung des Unternehmensprojektes.
- Hohe Investitionen, die eine sozialwirtschaftliche Ausstrahlung in der geographischen Umgebung des Unternehmens haben.
- Interesse für die Geschäfts- und Investitionspolitik Spaniens.
- Einen bedeutenden Beitrag zu wissenschaftlichen oder technologischen Innovationen leisten.
Graduierte und Doktoranten von anerkannten Universitäten und Wirtschaftshochschulen.
Auf die gleiche Weise werden Visa und Aufenthaltsgenehmigungen an Ausländern zugewiesen, die eine Bildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationstätigkeit bei öffentlichen oder privaten Entitäten in den vom Gesetz vorgesehen Fällen ausüben wollen.
Versetzungen
Ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung wird nur an diejenigen Ausländer zugewiesen, die im Rahmen einer Beschäftigungs- oder Geschäftsbeziehung oder aufgrund von geschäftlicher Bindung an ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe, die in Spanien oder in einem anderen Land niedergelassen sind, nach Spanien ziehen.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit.
- Ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium oder Berufserfahrung.
- Eine bereits bestehende und fortlaufende Beziehung mit einem oder mehreren Unternehmen der Gruppe.
- Dokumente des Unternehmens, die den Transfer bestätigen.
Pfändung des Hauptwohnsitzes wegen Verbindlichkeiten gegenüber der Sozialversicherung
- Mit dem Ziel eine zweite, einfachere Möglichkeit für Selbständige zu schaffen, die an einem Schuldvollstreckungsverfahren beteiligt, führt das Gesetz 14/2013 eine Änderung ein. Diese sieht eine Erweiterung der Frist zwischen Einreichung des Pfändungsprotokolls und dem Durchführen der Versteigerung, des Ausschreibungsverfahrens oder anderer Verwaltungsmittel von einem auf zwei Jahre vor, wenn der Hauptwohnsitz eines Selbständigen betroffen ist.
- Zur Begleichung und Einziehung von Steuerschulden und jener Art Schulden, die sich im Rahmen des Steuerhebungsverfahrens der Sozialversicherung ergeben, kann ein Grundstück gepfändet werden. Wenn der Selbständige glaubwürdig nachweisen kann, dass es sich bei dem Wohnsitz um seinen Hauptwohnsitz handelt,wird die Pfändung in erster Linie daran gebunden, dass kein anderer bekannter Wohnsitz geeignet ist, um das Zwangsvollstreckungsverfahren durchzuführen. In zweiter Linie daran, dass zwischen Zustellungsverfahren der Pfändung und materieller Durchführung der Versteigerung, des Ausschreibungsverfahren oder anderer Verwaltungsmittel eine Frist von zwei Jahren berücksichtigt werden muss.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen,