Die befristeten Ausbildungsverträge in Spanien, die keines Zertifikats bedürfen, werden durch das Gesetz 3/2012 zur Verbesserung des Arbeitsmarktes geregelt. Die Verwaltung, Kontrolle sowie Überwachung der Ausbildungs- und Lehrverträge wird vom spanischen Arbeitsamt (SPEE) übernommen.
Die befristeten Ausbildungs- und Lehrverträge nach Absatz 2 der Übergangsbestimmungen des Gesetzes 3/2012, vom 6. Juli, über dringende Maßnahmen zur Reformierung des Arbeitsmarktes (zur Erinnerung: das königliche Gesetzesdekret 16/2003 modifizierte das königliche Dekret 1529/2012 zur Erweiterung bis zum 31. Dezember 2014 der vorübergehenden Möglichkeit, Ausbildungs- und Lehrverträge zu schliessen, die nicht an professionelle Titel oder Ausbildungstitel gebunden sind und welche am 31/12/2013 ausläuft), die nicht an die Erlangung eines professionellen Titels oder eines Arbeitszertifikats in Bezug auf die durchgeführte Arbeit gebunden sind, werden nach dem folgenden Verfahren geregelt:
- Die Vereinbarung über die Fortbildungsmaßnahmen wird im Anhang II der Webseite des Arbeitsamtes (Servicio Público de Empleo Estatal – SPEE) festgehalten, wobei deren Anwendung im Beschluss über die Genehmigung von Ausbildungsmaßnahmen geregelt wird;
- Die Ausbildungsstelle, die die vorher bezeichnete Vereinbarung unterschreibt, muss in jedem Fall eine Kopie an die jeweilige örtliche SPEE-Leitung derjenigen Provinz senden, welche aufgrund des Arbeitsplatzstandortes örtlich zuständig ist, unabhängig davon ob die genannte Vereinbarung, zusammen mit dem Vertrag mitgeteilt wurde oder nicht;
- Die Finanzierung der Ausbildungskosten wird gemäß der Vorgaben des Beschlusses durchgeführt;
- Die Verwaltung, Kontrolle sowie Überwachung der Ausbildungs- und Lehrverträge, welche unter die vorher genannte vorübergehende Regelung fallen, werden von der SPEE übernommen. Diese gibt die Informationen an die jeweilige autonome Gemeinschaft weiter, auf derem jeweiligen Gebiet der Ausbildungs- und Lehrvertrag geschlossen wurde.
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