Aufgrund der Notwendigkeit, neue Energieeinsparungen durch Energieeffizienzprojekte zu erreichen, die durch die in Verbindung mit der EU erworbenen Verpflichtungen durch die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Energieeffizienz auferlegt wurden, wurde das System der Energieeinsparungszertifikate geschaffen, um Investitionen in Energieeffizienztechnologien zu erleichtern und einen Markt in diesem Sektor zu fördern.
Einrichtung des CAE-Systems
Das CAE-System wird durch die Verordnung TED/815/2023 vom 18. Juli eingeführt, die den Real Decreto 36/2023 vom 24. Januar zur Regelung des Systems der Energiesparzertifikate (RD 36/2023) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 18/2014 vom 15. Oktober zur Genehmigung dringender Maßnahmen für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz teilweise weiterentwickelt.
Mit der Genehmigung des CAE-Systems aufgrund der bestehenden Verpflichtung der Verpflichteten, einen finanziellen Beitrag zum Nationalen Energieeffizienzfonds (FNEE) zu leisten, wird ein Markt geschaffen, auf dem die Verpflichteten die erforderlichen Einsparungen für eine spätere Verifizierung erwerben oder die Energieeinsparungszertifikate (CAE) direkt von anderen Verpflichteten und Delegierten kaufen können.
Die Rolle des Delegierten
In Anbetracht der Art ihrer Geschäftstätigkeit ist für die meisten Verpflichteten das Erreichen von Energieeinsparungen bei weitem nicht das Ziel ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit. Aus diesem Grund und um ihnen die Erfüllung ihrer Energiesparverpflichtungen zu erleichtern, ist die Rolle des Delegierten entstanden. Dabei handelt es sich um eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die ganz oder teilweise die Beschaffung von Energieeinsparungen von einem oder mehreren Verpflichteten übernehmen kann und die zuvor vom nationalen Koordinator des CAE-Systems als solcher akkreditiert worden ist.
Zur Durchführung dieser Delegation zur Ermittlung von Energieeinsparungen und der CAE-Abrechnung im Namen des Verpflichteten, muss der Delegierte während der Gültigkeitsdauer der Delegation die Einhaltung seiner CAE-Abrechnungsverpflichtungen gemäß den Bestimmungen des RD 36/2023 nachweisen. Die Delegation wird durch den Abschluss eines Delegationsvertrags formalisiert.
Der Delegationsvertrag
Der Delegationsvertrag ermöglicht es den Verpflichteten, ihre Spar- und Abrechnungsverpflichtungen auf den Delegierten zu übertragen. Dieser Vertrag muss gemäß den geltenden Vorschriften formalisiert und registriert sein.
Besondere Merkmale des Delegationsvertrags
Artikel 10 des RD 36/2023 legt die folgenden Besonderheiten des Übertragungsvertrags fest:
- Der Delegationsvertrag muss mindestens eine Klausel enthalten, die besagt, dass die durch Ministerialverordnung festgelegten individuellen Endenergieeinsparverpflichtungen in jedem Fall bei jedem der Verpflichteten, die die Delegation durchgeführt haben, aufrechterhalten werden.
- Bei Mehrjahresverträgen sind die von jedem Verpflichteten in jedem Haushaltsjahr übertragenen Sparbeträge anzugeben.
- Der Delegierte muss den Nationalen Koordinator des CAE-Systems über den Abschluss von Delegationsverträgen innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn (15) Tagen nach deren Abschluss informieren. Diese Mitteilung muss Folgendes enthalten:
- Steuernummer und Firmenname des Verpflichteten
- Die delegierte Menge an neuen Energieeinsparungen, die durch CAE gutgeschrieben wird, angegeben in Kilowattstunden (kWh)
- Kalenderjahre, für die die Übertragung erfolgt, mit Angabe der Höhe der jährlichen Einsparungen, die für jedes Jahr erzielt werden sollen
- Gültigkeit der Delegation
- Prozentsatz der in jedem Geschäftsjahr erzielten Einsparungen im Verhältnis zur gesamten Energieeinsparverpflichtung des Verpflichteten für das betreffende Jahr.
Der Nationale Koordinator verfügt über eine Frist von zwanzig (20) Tagen, um die Entscheidung über die Fähigkeit des Delegierten, die im Delegationsvertrag vorgesehene Delegation zu übernehmen, zu treffen und mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht innerhalb dieser Frist, wird davon ausgegangen, dass der Delegierte in der Lage ist, die Delegation zu übernehmen, unbeschadet der Verpflichtung, einen ausdrücklichen Beschluss zu fassen, der diese Entscheidung gemäß Artikel 24 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober bestätigt.
Wenn Sie Beratung in Bezug auf den Übertragungsvertrag im Rahmen des CAE-Systems benötigen,
Wenn Sie Beratung in Bezug auf den Delegationsvertrag im Rahmen des CAE-Systems in Spanien benötigen,