Gerichtliche Genehmigung von Restrukturierungsplänen und deren Anfechtung in Spanien

In der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftslage spielen Restrukturierungsplänen (auch Refinanzierungsvereinbarungen genannt) eine entscheidende Rolle bei der Umstrukturierung von Schulden und der Sicherung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten. Diese Pläne ermöglichen es dem Schuldner, mit seinen Hauptgläubigern Schuldenreduzierungen, Forderungsverzichte, Schuldenumwandlungen und andere Maßnahmen auszuhandeln, um seine komplizierte finanzielle Situation zu verbessern.

Wichtigste Auswirkungen der gerichtlichen Genehmigung

In Spanien können Restrukturierungspläne einer gerichtlichen Genehmigung unterliegen, also einer förmlichen Zustimmung durch einen Richter, um ihnen größere Rechtssicherheit zu verleihen. Die gerichtliche Genehmigung des Restrukturierungsplans hat für den Schuldner vor allem folgende Auswirkungen:

  • Ausdehnung der Wirkung des Plans auf Gläubiger, die den Plan unterzeichnet haben, oder auf Gesellschafter des Schuldners
  • Beendigung von Verträgen im Interesse des Plans und
  • Schutz der im Plan vorgesehenen neuen Finanzierung (mit Inkassovorzug) sowie der aufgrund des Plans vorgenommenen Handlungen und Geschäfte (Unanfechtbarkeit).

Anforderungen an die gerichtliche Genehmigung

Die neue Regelung für die gerichtliche Genehmigung von Restrukturierungsplänen in Spanien, die aus der Reform des Insolvenzgesetzes vom September 2022 hervorgeht (BOE), verlangt im Einklang mit den Anforderungen des EU-Rechts:

  • Erreichung bestimmter Mehrheiten der Gläubiger
  • Einhaltung spezifischer formeller und materieller Anforderungen, die im Gesetz festgelegt sind.

Gründe für die Anfechtung von Restrukturierungsplänen

Gläubiger, die sich durch den Restrukturierungsplan benachteiligt fühlen, können diesen unter bestimmten Umständen anfechten und die völlige Unwirksamkeit oder die Nichterstreckung seiner Wirkungen erreichen. Zu den wichtigsten Anfechtungsgründen gehören:

  • Verfahrensmängel: z. B. fehlende Unterrichtung bestimmter Gläubiger über den Plan
  • Fehlerhafte Bildung der Gläubigerklassen: Einteilung nach subjektiven oder ungerechtfertigten Kriterien, oft mit dem Ziel, die Mehrheit der Stimmen in jeder Klasse zu sichern
  • Fehlerhaftigkeit des Plans: im Hinblick auf die Sicherstellung der Lebensfähigkeit des Schuldners
  • Unverhältnismäßige Belastungen für die vom Plan betroffenen Gläubiger

Rechtsschutz

Die gerichtliche Genehmigung von Restrukturierungsplänen bietet dem Schuldner und den beteiligten Parteien Rechtssicherheit und entfaltet Wirkungen, die den Plan schützen. Die spanischen Gerichte gewähren Flexibilität bei der Aushandlung der Bedingungen des Plans, um den Grundsatz der Wahrung von Handlungen und Geschäften zu respektieren.

Diese Flexibilität ist jedoch nicht unbegrenzt: Der Plan muss die Mindestanforderungen des Insolvenzrechts erfüllen, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Mehrheiten, der objektiven Bildung der Gläubigerklassen, der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und des Fehlens von Willkür, Betrug oder Unbilligkeit.
Andernfalls kann der Plan von betroffenen Gläubigern angefochten und für unwirksam erklärt werden, wodurch seine Wirkungen nicht auf den anfechtenden Gläubiger erstreckt würden.

Wenn Sie weitere Informationen über die gerichtliche Genehmigung von Restrukturierungsplänen in Spanien benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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