Die Vorteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Spanien

Die Vorteile, die die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich bringt, sind mit denen der Gründung einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Zum einen ist die Einfachheit der Gründung und Verwaltung, und sogar der Auflösung zu nennen; zum anderen die niedrigen Bearbeitungskosten sowie das Fehlen eines obligatorischen Mindestkapitals.

Wenn man die Tätigkeit mit einer GbR beginnt, kann man Kosten sparen und den Beginn der geschäftlichen Tätigkeit beschleunigen. In diesem Zusammenhang muss auf folgende Tatsachen hingewiesen werden:

Einfache und günstige Gründung

Die förmliche Gründung ist einfacher und günstiger als die Gründung einer Handelsgesellschaft (die Gründung kann in einer Privaturkunde erfolgen). Die Vorlage einer notariell beglaubigten Urkunde ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für die Eintragung in das Handelsregister (ausgenommen sind die Fälle, in denen die Gesellschaftsbeiträge in Form von Immobilien oder dinglichen Rechten geleistet werden). Ferner ist der Beitrag eines Mindestkapitals nicht erforderlich.

Jahresabschluss

Im Anschluss zur Gründung werden die weiteren erforderlichen Schritte vereinfacht. Die Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft vor dem Handelsregister ist z.B. nicht erforderlich.

Flexible Gesellschaftsform

Es ist eine flexible Gesellschaftsform für das Zusammenwirken von selbständigen Personen, vor allem wenn die Investition gering ist.

Buchhaltung

Eine standardisierte Buchhandlung ist nicht erforderlich. Auf diese Weise sind die selbständigen Personen verpflichtet, drei Bücher zu führen:

  • ein Buch über die ausgegebenen Rechnungen;
  • ein Buch über die erhaltenen Rechnungen;
  • ein Buch über Invetsitionsgüter.

Die Gesellschafter sind nicht verpflichtet, ihre persönlcihen Konten zu offenbaren.

Die GbR ist eine Gesellschaftsform, die sehr geeignet für den Start eines unetrnehemrisches Projekts ist. Sie kann sich jederzeit in eine Handlesgesellschaft umwandeln. Wenn sich das Projekt nicht realisiert, kann man die GbR auf eine einfache und günstige Weise auflösen, was nicht auf Projekte einer GmbH oder AG anwendbar ist.

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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