Viele Firmen befinden sich zum Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Diese Firmen haben oft ernste Schwierigkeiten, die vom spanischen Gesetzgeber vorgesehene Entschädigung in Höhe von 20 Tagen pro geleistetes Arbeitsjahr zu zahlen.
Für das illiquide Unternehmen besteht die Möglichkeit, die Abfindungszahlungen aufzusplittern, wenn darüber im Voraus eine Einigung mit den Arbeitnehmervertretern getroffen wurde; dies gilt bei Einzel- sowie Massenentlassungen.
Voraussetzungen für eine Abfindungszahlung in Raten
- Das Unternehmen muss wirtschaftliche Gründe als Kündigungsgrund angeben;
- Zum Zeitpunkt der Aussprache der Kündigung muss das Unternehmen illiquide sein;
- Die Stückelung der Abfindung ist für den Arbeitnehmer weder unverhältnismässig noch missbräuchlich.
Kommt es zu einer Einigung, erhalten die von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer innerhalb der nächsten neun Monate die Abfindung in insgesamt vier Ratenzahlungen; dies gilt ab dem genauen Kündigungszeitpunkt.
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