Abschaffung der Gerichtsgebühren für Unternehmen in Spanien

Das spanische Verfassungsgericht (SVerfG) hat die Verfassungswidrigkeit und Ungültigkeit der sowohl für den Zugang zur Gerichtsbarkeit als auch für die Beschwerdeeinlegung festgelegten Gebühren erklärt, da es der Auffassung ist, dass sie das Recht auf effektiven Gerichtsschutz verletzen. Dies gilt sowohl für  Unternehmen als auch für juristische Personen.

Auf diese Weise können die Unternehmen rechtliche Maßnahmen ergreifen und Zugang zur Gerichtsbarkeit erlangen, ohne die bisher zu entrichtenden Zugangsgebühren zu zahlen. Dadurch wird ein wichtiges Hindernis beseitigt, das die Rechtsverteidigung der Unternehmen einschränkte, die zur Vermeidung der Zahlung der Gebühren darauf verzichteten, ihre Rechte gegenüber Dritten zu verteidigen.

Das Urteil des SVerfG streicht unter anderem:

  • Die fixen Gebühren von 200.-€, um verkürzte Verwaltungsbeschwerde einzulegen
  • Die fixen Gebühren von 350.-€, um ordentliche Verwaltungsbeschwerde einzulegen
  • Die Gebühren von 800.-€, um in Berufung zu gehen
  • Die Gebühren von 1.200.-€ für die Revisionseinlegung und für den Einsatz außerordentlicher Rechtsmittel wegen Verfahrensverstoß im Zivilrecht.

Zudem wurden weitere, ähnliche Gebühren abgeschafft, darunter die variablen Beträge, deren Höhe vom ökonomischen Streitwert abhing.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass das Urteil nicht die Rückerstattung der im Zusammenhang mit den für nichtig erklärten Gebühren bereits gezahlten Beträge anordnet, weder für die bereits abgeschlossenen, noch für die noch laufenden Verfahren, in denen die Gebühren gezahlt wurden.

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