Abwesenheitsauszählung in Spanien und Frankreich

Letzten Mai hat der spanische Oberste Gerichtshof ein Urteil des Berufungsgerichts bezüglich eines Konflikts zwischen Air France und einer Teilzeitangestellten über die Auszählung bezahlter Urlaubstage der Arbeitnehmerin verworfen (Cass. Soc., 12 May 2015, No. 14-10.509). Die rechtliche Reichweite der bezahlten Urlaubstage, ein unwiderlegbares Recht, ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht immer übersichtlich. Deshalb liegt die Ausrichtung dieses Artikels auf der Bekräftigung und dem Vergleich zwischen der spanischen und der französischen Gesetzgebung und der Verdeutlichung am Beispiel des Air France Urteils.

Die Gewährung von bezahlten Urlaubstagen ist Pflicht

Erstens ist in beiden Ländern der Arbeitgeber verpflichtet, gemäß Art. 40.2 der spanischen Verfassung und Art. L. 3123-11 des französischen Arbeitsgesetzbuches, dem Arbeitnehmer bezahlte Urlaubstage zu gewähren. Dieses ist ein unwiderlegbares Recht. In Spanien kann ein Verstoß zu einer Sanktion von bis zu EUR 6.250 führen, in Frankreich zu einer Sanktion von EUR 1.500 oder EUR 3.000 bei wiederholten Verstößen.

Anspruch auf zwei Ruhetage pro gearbeiteten Monat

In Frankreich, wie auch in Spanien hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Ruhetage pro gearbeiteten Monat für denselben Arbeitgeber, unabhängig von der Vertragsart. Das bedeutet 30 Urlaubstage (5 Wochen, Kalendertage) pro Jahr. In Frankreich zählt das verzeichnete Jahr vom 1. Juni bis zum 31. Mai.

In Spanien besteht Anspruch auf mindestens 22 Urlaubstage

Insgesamt haben spanische Arbeitnehmer einen minimalen Anspruch auf 22 bezahlte Urlaubstage (Arbeitstage). Diese Tage müssen genommen werden und können nicht gegen andere Entschädigungsformen verrechnet werden. In Frankreich ist die Anzahl der Minimaltage mit 25 Arbeitstagen pro Arbeitsjahr leicht höher. Bezahlte offizielle Feiertage kommen noch zu den bezahlten Urlaubstagen hinzu. Spanien hat 14 offizielle Feiertage, drei mehr als Frankreich.

Zu beachten ist außerdem, dass während der bezahlten Urlaubstage, in Spanien sowie in  Frankreich, der Arbeitnehmer kein Recht darauf hat, andere vergütete Tätigkeiten auszuüben.

Die Rechte von Teilzeitangestellten

In Frankreich haben Teilzeitangestellte dieselben Ansprüche wie Vollzeitangestellte. Um die Anzahl der bezahlten Urlaubstage für einen Teilzeitangestellten auszurechnen, muss man erst die Anzahl der Feiertage berücksichtigen, ab dem ersten Tag, an dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat. Anschließend muss man die Tage zwischen dem ersten Urlaubstag und dem Tag der Wiederaufnahme der Arbeit berechnen.

In Spanien wird die Anzahl der bezahlten Urlaubstage, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, nach Arbeitstagen berechnet. Somit hat ein Teilzeitangestellter, so wie in Frankreich, dieselbe Anzahl bezahlter Urlaubstage wie ein Vollzeitangestellter.

Ausnahmen: Beispiel Air France Urteil

Allerdings gibt es in beiden Ländern auch Ausnahmen, sowie das Air France Urteil bekräftigt. Ausnahmen gelten z.B. im Fall von Tarifverhandlungen für bestimmte Branchen oder Berufstätigkeiten. Das kürzliche Urteil gegen den Arbeitgeber (Air France) hat den Vorrang der Ausnahmen gegenüber den geltenden Arbeitsgesetzen bestätigt. Dieses gilt sowohl für Spanien wie auch für Frankreich. Daher ist es für Arbeitnehmer wichtig die spezifischen Regelungen ihrer Branche zu kennen.

Die spanischen und französischen Gesetze sind in diesem Bereich ziemlich ähnlich. Arbeitgeber müssen sich kontinuierlich über die Ausnahmen, die durch Änderungen der Tarifverhandlungen in ihren Branchen entstehen, informieren.

Laura Chetail & Nicolás Melchior

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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