Die Digitalisierung der Unternehmen ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für das effiziente und moderne Funktionieren eines wettbewerbsfähigen Binnenmarktes.
Im Juni 2023 wurde eine wesentliche Änderung der Handelsregisterverordnung in Spanien vorgenommen, um die Effizienz und Transparenz im Unternehmensumfeld zu verbessern. Die Änderungen werden am 9. Mai 2024 in Kraft treten. Die Geschäftstätigkeit von Unternehmen in Spanien hängt weitgehend von den Vorschriften des Handelsregisters ab, dessen Aufgabe es ist, alle damit verbundenen Handlungen oder Dokumente zu registrieren und zu veröffentlichen.
In diesem Artikel analysieren wir zwei der wichtigsten Änderungen der Handelsregisterverordnung und ihre Auswirkungen:
- Spanien schließt sich dem europäischen Registervernetzungssystem über die zentrale europäische Plattform an. Über diesen Kanal wird das spanische Handelsregister mit den Handelsregistern der anderen Mitgliedstaaten verbunden sein. Diese Plattform wird den Austausch von Informationen über die Eintragungsdaten europäischer Gesellschaften und Zweigniederlassungen erleichtern: Name und Rechtsform, eingetragener Sitz, Gesellschaftsvertrag, Ernennung und Abberufung der gesetzlichen Vertreter, Auflösung usw. Die Gebühren für den Zugang zu diesen Informationen werden sehr niedrig sein und sogar kostenlos sein.
Darüber hinaus werden Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten eine einheitliche europäische Kennung (EUID) zugewiesen, die es ihnen ermöglicht, bei der Kommunikation zwischen europäischen Registern über das System der Handelsregistervernetzung eindeutig identifiziert zu werden. Außerdem wird das spanische Handelsregister über die Vernetzungsplattform die Handelsregister der Mitgliedstaaten über die wichtigsten
Änderungen bei den in Spanien registrierten Muttergesellschaften mit Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten informieren. Diese Mitteilungen umfassen: Änderungen des Namens, des Sitzes, der Registernummer, der Rechtsform der Gesellschaft sowie Ernennungen, Abberufungen und Identität der Personen, die an der Verwaltung, Überwachung oder Kontrolle der Gesellschaft beteiligt oder zur Vertretung befugt sind. Zusätzlich werden die Hinterlegung der Buchhaltungsunterlagen der Gesellschaft sowie Informationen über die Eröffnung und den Abschluss von Liquidations- oder Insolvenzverfahren sowie deren Beendigung mitgeteilt.
- Ausländische europäische Gesellschaften können Zweigniederlassungen in Spanien in einem rein elektronischen Verfahren gründen und auch wieder auflösen. Der Handelsregisterbeamte muss die Zweigniederlassungen innerhalb von maximal zehn Arbeitstagen eintragen.
Die Änderungen der Vorschriften für das Handelsregister in Spanien zielen darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen und die Transparenz der Geschäftstätigkeit zu verbessern, indem die Identifizierung und der Zugang zu Informationen über Kapitalgesellschaften und ausländische Zweigniederlassungen erleichtert werden.
Wenn Sie weitere Informationen zu den Änderungen der spanischen Handelsregisterverordnung benötigen,