Am 25. Juni trat in Spanien das Königliche Gesetzesdekret 23/2020 (im Folgenden RDL 23/2020) vom 23. Juni in Kraft, welches wichtige Maßnahmen im Bereich des Energierechts, unter anderem zur Förderung der Energiereform und zur Reaktivierung der Wirtschaft beinhaltet.
Die Maßnahmen des RDL 23/2020 bestimmen wichtige Richtlinien, welche den Energiesektor in den kommenden Jahren bestimmen werden. Dies beinhaltet, unter anderem folgende wichtige Neuerungen:
Regulierung von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen
Die wichtigste durch das RDL 23/2020 eingeführte Neuerung besteht in der Bestimmung neuer Bedingungen zur Aufrechterhaltung bereits bestehender Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen. Die Bedingungen beziehen sich insbesondere auf die technische Durchführbarkeit der Projekte sowie auf die Erfüllung verwaltungsrechtlicher Meilensteine. Die Nichteinhaltung der Bedingen führt in der Regel zum automatischen Verlust bereits bestehender Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen sowie zur Vollstreckung der für das Projekt bei der zuständigen Behörde hinterlegten Garantien (Avale).
Aufgrund des hohen Werts der Garantien (Avale), welche für die Beantragung der Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen hinterlegt werden müssen, stellen die neuen Maßnahmen ein erhebliches Risiko für den Investor dar.
Das RDL 3/2020 bestimmt zudem eine vorläufige Einschränkung für neue Anträge auf Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen, welche bis zum Zeitpunkt der Erlasses einer entsprechenden gesetzlichen Regelung gilt.
Modifizierung von Anlagen nach Beantragung von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen
Die Erteilung von Netzanschluss- und Einspeisegenehmigungen unterliegt der Bedingung, dass die Anlage den im Antrag zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens bezeichneten Merkmalen entspricht. Insbesondere darf nach Einleitung des Genehmigungsverfahrens keine der folgenden Merkmale mehr verändert werden:
- Die Stromerzeugungstechnologie
- Die Kapazität der Anlage
- Die geographische Lage.
Wird eines der dieser Merkmale modifiziert, ist die Einleitung eines neuen Genehmigungsverfahrens notwendig.
Weitere gesetzgeberische Maßnahmen
Eine weitere Neuerung des Gesetzes besteht darin, dass für bestimmte Modifizierungen von Energieanlagen keine zusätzlichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungen notwendig sind; je nach Einzelfall ist die Bau- bzw. die Betriebsgenehmigung ausreichend.
Das RDL 23/2020 regelt zudem alternative Formen der Beteiligung am Elektrizitätssystem, welche zuvor nur in einem geringen Maße geregelt wurden – z.B. Hybridisierung, unabhängige Aggregatoren oder der gemeinschaftliche Betrieb von Eneuerbare-Energien-Anlagen.
Schließlich sieht das RDL 23/2020 einen neuen Vergütungsrahmen vor, welcher über einen Wettbewerbsmechanismus gewährt wird. Der Mechanismus sieht mit den sogenannten subastas eine Art von Auktionsprinzip vor, bei welchen die Gebote sich auf den künftigen Energiepreis für die geplante Anlage beziehen – der Zuschlag wird jeweils für die Anlage erteilt, welche den niedrigsten Energiepreis bietet. Dieses Vergütungssystem soll sich an der Kosteneffizienz der einzelnen Projekte orientieren und zudem in der Lage sein, Projekte entsprechend ihrer jeweiligen Erzeugungstechnologie, sowie auf Grundlage ihrer technischen Merkmale, Größe, Durchführbarkeit, Standortsmerkmale und technischen Entwicklungsstufe zu unterscheiden, mit dem Ziel die den Übergang zu einer de-karbonisierten Wirtschaft gewährleisten.
Die durch das Königlichen Dekret Real Decreto 3/2020 eingeführten Maßnahmen stellen eine wichtige Reform des spanischen Energiesystems dar und betreffen hauptsächlich die Investitionsphase von neuen Projekten; wodurch die finanziellen Risiken hinsichtlich der Rentabilität betroffener Projekte steigen.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, Audits oder Due Diligence durchzuführen, um die Kosten und Risiken solcher Investitionen zu bewerten und zu minimieren.
Rebeca Pérez Yáñez
Wenn Sie zusätzliche Informationen über die Energiereform in Spanien oder die neuen energierechtlichen Maßnahmen benötigen,