Die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit in Spanien nach dem Urteil 544/2024
In Spanien hielt der Oberste Gerichtshof lange Zeit an seiner Rechtsprechung fest, wonach es miteinander unvereinbar ist, dass jemand für absolut dauerhaft erwerbsunfähig oder schwerbehindert erklärt wird, aber dennoch einer Arbeitstätigkeit nachgeht. Nach mehr als drei Jahrzehnten gefestigter Rechtsprechung wurde jedoch ein neues Kriterium entwickelt, wonach Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigung vereinbar sind.