Arbeitsrecht

Die Kündigung aus disziplinarischen Gründen in Spanien

Die Kündigung ist die Beendigung des Vertrags aufgrund einseitiger Willenserklärung durch den Unternehmer. Die Kündigung aus disziplinarischen Gründen kommt in Betracht, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass der betreffende Arbeitnehmer seine Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt hat. In diesen Fällen erlischt das Arbeitsverhältnis, ohne dass der Arbeitnehmer irgendeine Form der Entschädigung beanspruchen kann.

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Der nach spanischem Recht anzuwendende Tarifvertrag

Der Tarifvertrag ist ein Abkommen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern, in dem die Arbeitsbedingungen für die Angestellten des Unternehmens (Einkommen, Arbeitszeiten, etc.) festgelegt werden. Er wird durch das spanische Arbeitnehmergesetz geregelt.

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Vertragsbestimmungen des unbefristeten Arbeitsvertrages für Unternehmer

Der unbefristete Arbeitsvertrag für Unternehmer ist eine Variante des unbefristeten Vertrages, als Vollzeit- oder auch als Teilzeitbeschäftigung möglich, die mittels einer Reihe von Vergütungen und steuerlichen Vorteilen eine stabile Beschäftigung von Angestellten durch Unternehmer und kleine sowie mittelständische Unternehmen voranzutreiben versucht.

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Die Kontrolle der Einstellung von Praktikanten in Spanien

Die Arbeitsinspektion überprüft zurzeit die Situation der Praktikanten in spanischen Unternehmen. In den Fällen, in denen sie das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses feststellt, wird den Unternehmen eine Geldstrafe auferlegt und sie werden dazu verpflichtet, die betroffenen Praktikanten fest einzustellen.

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Änderung der Bemessungsgrundlage für Massenentlassungen in Spanien

Die gesetzlichen Regelungen zur Festlegung der Bemessungsgrundlage für Massenentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen in Spanien, wie sie im spanischen Arbeitnehmerstatut festgelegt waren, verletzten die europäische Richtlinie 98/59/CE und wurden einer Änderung unterzogen. Als Bemessungsgrundlage für Einzel- und Massenentlassungen wird jetzt nur die Arbeitsstätte, die von Umstrukturierungen betroffen ist, gewertet.

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Regelungen zur Überwachung der Kommunikation der Arbeitnehmer

Die spanischen Gerichte haben unter Erfüllung gewisser Bedingungen die Kontrolle und Überwachung der privaten Kommunikation von Mitarbeitern über Geschäftscomputer als rechtmäßig erklärt. Über die Frage der Kontrolle von Textnachrichten auf geschäftlichen Mobiltelefonen, wie in einem französischen Urteil festgelegt, wurde noch nicht durch eine spanische Rechtsprechung geregelt.

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