Arbeitsrecht

Despido improcedente en españa

Die Rechtsbeschwerde angesichts einer unwirksamen Kündigung in Spanien

Welche Rechtsmittel haben Unternehmen in Spanien um gegen Kündigungen vorzugehen, die im Urteil des Sozialgerichts als unwirksam erklärt wurden? Soll der gekündigte Arbeitnehmer auf keinen Fall wieder eingestellt werden, steht der Firma eine im Sozialgesetzbuch geregelte Rechtsbeschwerde zur Verfügung. Das Rechtsmittel muss innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Urteilsfällung eingelegt werden.

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Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Pauschaltarif in Spanien

Die Regelung zur Nichterfüllung des Pauschaltarifs steht im Zusammenhang mit der Arbeitsförderung und der unbefristeten Anstellung, die in Spanien durch verschiedene Massnahmen in 2014 verbessert werden soll. Der Pauschaltarif ist nicht kompatibel mit anderen Vergünstigungen der Sozialversicherung. Die Reduzierung wird nicht auf die Beitragszahlung für Überstunden angewendet.

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Festanstellung und Beschäftigungsfähigkeit in Spanien durch flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitsverträge

Die seit 2010 aufgenommenen Reformen des spanischen Arbeitsrechts führen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Festanstellung und zur Verbesserung der Beschäfttigungsfähigkeit durch. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die grössere Flexibilität bei der Arbeitsorganisation. Die Regelung geht auf besondere Umstände wie Zeitarbeitsfirmen oder die Betreuung von Personen mit Behinderung ein.

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Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge in Spanien

Im Zusammenhang mit der Förderung der Beschäftigung und der unbefristeten Einstellungen wurde in Spanien eine Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge durchgesetzt. Danach ist eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für allgemeine Risiken am Arbeitsplatz vorgesehen. Die Maßnahme findet rückwirkend ab dem 25. Februar sowohl auf Vollzeit- wie auch auf Teilzeitarbeitsverträge Anwendung.

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