Arbeitsrecht

Spanisches Kollektivarbeitsrecht: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Spanien

Die spanische Verfassung sichert im Kollektivarbeitsrecht das Recht zur Bildung von Gewerkschaften (sindicatos) und Arbeitgeberverbänden (asociaciones empresariales) in Spanien. Gewerkschaftsfreiheit gilt auch für Arbeitnehmer, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Alles wichtige zu Tarifverträgen, Arbeitnehmervertretung und Mitbestimmungsrechte im Betrieb in Spanien hier beschrieben.

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Individualarbeitsrecht in Spanien: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Laut des spanischen Individualarbeitsrechts kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit ordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist stets an einen Kündigungsgrund (causa objetiva) gebunden. Arbeitsverhältnisse können auch einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag beendet werden.

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Individualarbeitsrecht in Spanien: Arbeitnehmer, Selbständige und andere Beschäftigte

Das spanische Individualarbeitsrecht regelt und definiert die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, Selbständigen und die Sonderform Heimarbeit. Das spanische Recht unterscheidet grundlegend zwischen abhängiger Arbeit (trabajo por cuenta ajena) und selbständiger Arbeit (trabajo por cuenta propia oder trabajo autónomo). In der jüngsten Zeit hat die Heimarbeit, oder das Home office mit der Entwicklung der modernen Kommunikationstechnologie an Bedeutung gewonnen.

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Besondere Arbeitsverhältnisse in Spanien (I): Arbeitnehmerüberlassung, Ausbildungsverträge, Betriebsübergang

Die Arbeitnehmerüberlassung ist laut des spanischen Individualarbeitsrechts eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses in spanischen Unternehmen. Darunter versteht man das «Ausleihen» eines so genannten Leiharbeitnehmers durch ein verleihendes Unternehmen. Weitere besondere Arbeitsformen sind der Ausbildungsvertrag, meist Praktikanten- und Berufsausbildungsverträge sowie der Betriebsübergang.

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Besondere Arbeitsverhältnisse in Spanien (II): Befristungen, Teilzeitarbeit, Führungskräfte

Die wichtigsten Sonderformen von Arbeitsverhältnissen im spanischen Individualarbeitsrecht sind befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsverträge und Verträge für Führungskräfte von Unternehmen. Für Führungskräfte bestehen spezielle gesetzliche Regelungen, sie unterstehen nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht. Die Befristung eines Arbeitsvertrags darf in Spanien nur aus eng gesteckten Gründen erfolgen.

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Das System der Sozialversicherung in Spanien

Das spanische Sozialversicherungsrecht verpflichtet das Unternehmen zur Eintragung beim Sozialversicherungsträger. Die Regierung legt jedes Jahr die Quote für die Sozialabgaben fest. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt.

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Verfahrensrecht in Spanien für Arbeitskonflikte

In allen arbeitsrechtlichen Konflikten schreibt das spanische Recht ein zwingendes Schlichtungsverfahren vor. Es gibt ein zwingendes Beschwerdeverfahren, wenn es sich gegen Verwaltungsinstitutionen richtet. Die Arbeitsstreitigkeiten können auch in einem Schiedsgericht geschlichtet werden. Die verfahrensrechtlichen Grundsätze sind Suche nach der materiellen Wahrheit, Schnelligkeit und Prozesskonzentration.

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Kündigungen in Spanien in Zeiten der Wirtschaftskrise

In der spanischen Arbeitnehmerverordnung gibt es den Kündigungsgrund aus ojektiven Gründen, der in wirtschaftlich schlechten Zeiten von Bedeutung ist. Es gibt zwei Arten von objektiven Kündigungsgründen: aufgrund der produktionsbedingten oder ökonomischen Lage. Die Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Entschädigung.

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Mariscal Abogados, Asesoramiento en España

Beitrag zu spanischem Arbeitsrecht im Handbuch Personalrecht in Europa

Europa ist von einer einheitlichen europäischen Rechtsordnung weit entfernt. Deutsche Unternehmen, die ihre Aktivität auf andere europäische Länder ausweiten, müssen sich mit der nationalen Gesetzgebung und den Richtlinien ausseinandersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Mitarbeitereinsatz oder die Verlagerung von Betriebseinheiten ins europäische Ausland. Karl Lincke und Mariano Jiménez von Mariscal Abogados schreiben zum Arbeitsrecht in Spanien im Kompendium Personalrecht in Europa.

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