Individualarbeitsrecht in Spanien: Begründung des Arbeitsverhältnisses
Das Individualarbeitsrecht in Spanien ist im Wesentlichen im so genannten Arbeitnehmerstatut geregelt. Bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber bestimmte Verpflichtungen wie das Diskriminierungsverbot und Meldepflichten. Für ausländische Arbeitnehmer eines EU-Staates gelten wegen des europarechtlichen Grundsatzes der Freizügigkeit dieselben Regeln wie für spanische Arbeitnehmer.