Arbeitsrecht

Kündigungen in Spanien in Zeiten der Wirtschaftskrise

In der spanischen Arbeitnehmerverordnung gibt es den Kündigungsgrund aus ojektiven Gründen, der in wirtschaftlich schlechten Zeiten von Bedeutung ist. Es gibt zwei Arten von objektiven Kündigungsgründen: aufgrund der produktionsbedingten oder ökonomischen Lage. Die Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Entschädigung.

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Mariscal Abogados, Asesoramiento en España

Beitrag zu spanischem Arbeitsrecht im Handbuch Personalrecht in Europa

Europa ist von einer einheitlichen europäischen Rechtsordnung weit entfernt. Deutsche Unternehmen, die ihre Aktivität auf andere europäische Länder ausweiten, müssen sich mit der nationalen Gesetzgebung und den Richtlinien ausseinandersetzen. Dies gilt insbesondere auch für den Mitarbeitereinsatz oder die Verlagerung von Betriebseinheiten ins europäische Ausland. Karl Lincke und Mariano Jiménez von Mariscal Abogados schreiben zum Arbeitsrecht in Spanien im Kompendium Personalrecht in Europa.

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